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Komm Heim - new Sturmer

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DER SEELENMORD AM DEUTSCHEN VOLK 659<br />

schon tiefenpsychologisch im Massenbewußtsein fest verankert ist, und die Holocaustpropaganda<br />

unvermindert weiterläuft, ist dieser Dammbruch noch kaum bemerkt<br />

worden. Den Schluß, den MEYER zieht: „Dieses Ergebnis relativiert nicht die Barbarei,<br />

sondern verifiziert sie – eine erhärtete Warnung vor neuem Zivilisationsbruch.“<br />

bleibt insofern unverständlich, da der Holocaust ja nicht auf forensischen Beweisen<br />

beruht, sondern sich einzig auf „Zeugenaussagen“, genauer auf Aussagen von Beteiligten<br />

stützt. Diese Aussagen beziehen sich aber mehrheitlich nur auf die Geschehnisse<br />

im Lager, stehen also damit zu MEYERS Studie im Widerspruch. Bevor einige<br />

wesentliche Inhalte der Zeugenaussagen aufgezeigt werden, wird kurz noch die<br />

Beweislage der Dokumente skizziert.<br />

Dokumentenbeweise<br />

Um es vorweg zu nehmen, es sind offenbar keine Dokumente, die den Holocaust<br />

unzweifelhaft belegen können zu finden. Was es gibt, sind Abhandlungen, die mit aus<br />

dem Zusammenhang herausgerissenen Zitaten versuchen, Indizien für die Völkermordhypothese<br />

zu konstruieren. Ferner gibt es zahlreiche verfälschte und total gefälschte<br />

Dokumente, die demselben Ziel dienen. Was es nicht gibt, ist auch nur ein<br />

einziger schriftlicher Befehl oder Anweisung, welche eine physische Vernichtung der<br />

Juden befiehlt oder anweist. Die etablierte Geschichtsschreibung behilft sich hier mit<br />

der Erklärung, daß alle diesbezüglichen Befehle oder Anweisungen aufgrund der<br />

Geheimhaltung mündlich übermittelt wurden, und alle belastenden Dokumente sollen<br />

vernichtet worden sein. Abgesehen davon soll aber nach etablierter Geschichtsschreibung<br />

auf der sogenannten „Wannsee-Konferenz“ am 20. Januar 1942 in Berlin-<br />

Wannsee die sogenannte „Endlösung der Judenfrage” beschlossen worden sein. Das<br />

in den Medien so bezeichnete „Wannsee-Protokoll“ soll dabei der wichtigste dokumentarische<br />

Beweis für den Holocaust darstellen. In seiner Untersuchung „Das<br />

Wannsee-Protokoll – Anatomie einer Fälschung“ 1057 deckt Johannes Peter NEY eine<br />

ganze Reihe von Unstimmigkeiten auf, die jeden Leser des „Protokolls“ die Absurdität<br />

dieses „Beweisstückes“ vor Augen führt.<br />

Rein formell fehlen dem „Wannsee-Protokoll“ alle notwendigen Eigenschaften<br />

eines Protokolls: Beginn und Ende der Konferenz, Hinweise auf die eingeladenen,<br />

aber nicht erschienenen Personen, die Namen der Vortragenden sind nicht vermerkt.<br />

Das Begleitschreiben hat keinen Briefkopf, die versendende Dienststelle ist nicht<br />

genannt, ferner fehlen Datum, Verteiler, Aktenzeichen, Ausstellungsort, Unterschrift,<br />

Schreibzeichen, Gegenzeichnung des Leiters der Sitzung, Dienststempel. Kurz, es<br />

fehlen sämtliche Merkmale eines amtlichen Dokuments. Zudem weist der Sprachstil<br />

des „Protokolls“ zahlreiche Stilblüten und untypische Formulierungen auf, die darauf<br />

schließen lassen, daß der Verfasser stark durch die angelsächsische Sprache beeinflußt<br />

war. Hier einige Auszüge aus NEYS sehr lesenswerter Analyse:<br />

„... die Formulierungen ‚im Hinblick’ (8 mal), ‚im Zuge’ (5 mal), ‚Lösung«’ (23<br />

mal), ‚Fragen’ (17 mal), ‚Problem’ (6 mal), ‚bereinigen’ (4 mal), oft sogar mehrfach<br />

im selben Satz, künden von einem so mangelhaften Wortschatz ... Dann sind<br />

1057 Johannes Peter Ney: Das Wannsee-Protokoll – Anatomie einer Fälschung, in E. Gauss, a.a.O. S. 169-<br />

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