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Komm Heim - new Sturmer

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DIE REALISIERUNG DER ALLIIERTEN KRIEGSZIELE 63<br />

Aufstände angezettelt wurden 164 , ist es nicht verwunderlich, daß die Regierung<br />

daraufhin 4.000 KPD-Funktionäre verhaften ließ. Da sich darunter auch Mandatsträger<br />

befanden, stellte deren Verhaftung eine Verletzung der Immunität, also einen<br />

Rechtsbruch dar. Noch am Vormittag des 28. Februar erließ der Reichspräsident auf<br />

Vorschlag der gesamten Regierung 165 die „Verordnung zum Schutz von Volk und<br />

Staat“ 166 zur „Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte“. Damit<br />

wurden die Artikel der Verfassung, zur Wahrung der persönlichen Freiheit, zum<br />

Recht auf Versammlungs- und Pressefreiheit formal bis auf weiteres außer Kraft<br />

gesetzt, womit die Gefahr eines von Moskau gelenkten bolschewistischen Umsturzes<br />

aber behoben war.<br />

Bei der Reichstagswahl am 5. März 1933, an der letztmalig alle Parteien teilnahmen,<br />

erreichte die NSDAP 43,9%, SPD 18,3%, KPD 12,3%, Zentrum 11,2% und<br />

DNVP 8,0%. Die Koalition aus NSDAP mit 288 Mandaten und DNVP mit 52 Mandaten<br />

stand damit einer Opposition mit 246 Mandaten gegenüber, was eine 58%ige<br />

Mehrheit ergab. Am 23. März 1933 wurde durch die Regierung das „Gesetz zur<br />

Behebung der Not von Volk und Reich“ 167 eingebracht. Dieses Gesetz, das bereits am<br />

30. Januar von Vizekanzler von PAPEN angeregt worden war, beinhaltete in fünf<br />

Artikeln, daß ab sofort für vier Jahre oder bis zum Antritt einer neuen Regierung,<br />

Reichsgesetze auch allein durch die Regierung beschlossen werden konnten, daß sie<br />

auch von der Reichsverfassung abweichen durften, sofern sie nicht den Reichstag<br />

oder den Reichsrat betrafen oder die Rechte des Reichspräsidenten berührten, und daß<br />

Verträge mit fremden Staaten, die sich auf Sachen der Reichsgesetzgebung bezogen,<br />

nicht der Zustimmung der sonst dafür vorgesehenen Körperschaften bedurften. Bei<br />

der Abstimmung stimmten alle 411 Abgeordneten der NSDAP, DNVP, Zentrum,<br />

BVP, DVP und der Deutschen Staatspartei für, nur die 94 SPD-Abgeordneten gegen<br />

das Gesetzt. Die KPD war zwar wegen der „Notverordnung“ nicht anwesend, aber<br />

auch, wenn diese zugelassen gewesen wären und geschlossen mit „Nein“ gestimmt<br />

hätte, wäre die erforderliche Zweidrittelmehrheit erreicht worden. Mit der Annahme<br />

dieses Gesetzes wurde der Regierung, der für schnelle und grundlegende Reformen<br />

und den Staatsumbau benötigte, notwendige Handlungsspielraum eingeräumt. In<br />

Anbetracht der katastrophalen Zustände im Reich stellt dies zweifellos eine durchaus<br />

vernünftige Entscheidung dar, welche darüber hinaus das in die Reichsregierung<br />

gelegte Vertrauen dokumentiert.<br />

Nachfolgend einige Eckpunkte des Staatsumbaus:<br />

164 Vgl. u.a. H. Schröcke, a.a.O. S. 62, allein von 1919 bis 1923 zählte man über 20 kommunistische<br />

Revolten mit 5179 Toten.<br />

165 Kabinett Hitler: Adolf Hitler (NSDAP) Reichskanzler, Franz von Papen (Zentrum) Vizekanzler,<br />

Konstantin Freiherr von Neurath (parteilos) Auswärtiges, Wilhelm Frick (NSDAP) Inneres, Johann<br />

Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (parteilos) Finanzen, Franz Seldte (Stahlhelm) Arbeit, Franz Gürtner<br />

(DNVP) Justiz, Werner von Blomberg (parteilos) Reichswehr, Paul Freiherr Eltz von Rübenach<br />

(parteilos) Post und Verkehr, Alfred Hugenberg (DNVP) Wirtschaft und Landwirtschaft, Hermann<br />

Göring (NSDAP) ohne Geschäftsbereich<br />

166 sog. „Notstandsverordnung“<br />

167 sog. „Ermächtigungsgesetzt“

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