Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag
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Zeitschrift für <strong>Personalforschung</strong>, 17. Jg., Heft 4, 2003 511<br />
setzgeber mit der Ersetzung der alten Arbeitszeitordnung durch das Arbeitszeitgesetz<br />
über die Verabschiedung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bis hin zur Einführung<br />
des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zum 01. J<strong>an</strong>uar 2001 die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />
für diese aktuellen Tendenzen geschaffen. Die dadurch ermöglichten<br />
H<strong>an</strong>dlungsspielräume für Arbeitgeber können aufgrund der im Betriebsverfassungsgesetz<br />
festgelegten Mitbestimmungsrechte bzw. der Regelungen in Tarifverträgen,<br />
in denen die Tarifvertragsparteien den Betriebsräten z.T. über die gesetzlichen<br />
Vorgaben hinausgehende Mitwirkungsrechte zugestehen, oft nur im Konsens mit den<br />
Betriebsräten genutzt werden.<br />
Für die Personalpl<strong>an</strong>ung erwachsen aus diesen Entwicklungen zwei Problemstellungen:<br />
1. Die rechtlichen und tariflichen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung<br />
und zu alternativen Beschäftigungsformen müssen in Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätzen so umgesetzt<br />
werden, dass einerseits eine optimale Nutzung dieser Möglichkeiten erzielt<br />
wird, <strong>an</strong>dererseits die rechtliche Zulässigkeit (Vorgaben des Gesetzgebers<br />
bzw. der Tarifvertragsparteien) der Lösungen gewährleistet ist.<br />
2. Die Personalpl<strong>an</strong>ung sollte nicht nur die Ziele des Arbeitgebers (z.B. Reduzierung<br />
der Personalkosten), sondern auch die Interessen des Betriebsrates (z.B.<br />
Vermeidung von Entlassungen) berücksichtigen. Da die Ziele von Arbeitgeber<br />
und Betriebsrat nur zum Teil übereinstimmen, ist die Frage zu be<strong>an</strong>tworten, wie<br />
ein Interessenausgleich zwischen den Parteien erzielt werden k<strong>an</strong>n.<br />
Trotz zunehmender Beh<strong>an</strong>dlung von Problemen der Personalpl<strong>an</strong>ung in den letzten<br />
Jahrzehnten ist den oben <strong>an</strong>gesprochen Problemstellungen bisher in keiner oder<br />
nur in unzureichender Weise Rechnung getragen worden. Die Wissenschaft beschränkt<br />
sich fast ausschließlich auf die Beschreibung und Erklärung der Verbreitung<br />
flexibler Arbeitszeiten und alternativer Beschäftigungsformen, sie liefert jedoch<br />
kaum Ansätze zur Entscheidungsunterstützung für die Praxis. So existiert weder eine<br />
Umsetzung der aktuell wichtigsten tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur flexiblen<br />
Arbeitszeitgestaltung und zu alternativen Beschäftigungsformen in Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätze,<br />
noch ist bisher eine befriedigende Einbeziehung betrieblicher Mitbestimmung<br />
in die Personalpl<strong>an</strong>ung gelungen.<br />
2. G<strong>an</strong>g der Untersuchung<br />
Nach einer Einführung in die Problemstellung werden im zweiten Teil die Bedeutung<br />
flexibler Personalausstattungen für die Deckung von Personalbedarfen hergeleitet<br />
sowie die Verbreitung und die rechtlichen Grundlagen verschiedener Arbeitszeit-<br />
und Beschäftigungsformen beschrieben. Der dritte Teil der Arbeit stellt die Berücksichtigung<br />
von Zielen der Betriebsräte bei der Personalpl<strong>an</strong>ung in den Mittelpunkt.<br />
Dazu werden sowohl Arbeiten aus der Gewerkschaftstheorie als auch empirische<br />
Untersuchungen über das Mitbestimmungsverhalten von Betriebsräten aufbereitet.<br />
Ein weiterer Abschnitt der Arbeit ist d<strong>an</strong>n dem Problem gewidmet, wie die Berücksichtigung<br />
der Betriebsratsziele in Ansätzen der Personalpl<strong>an</strong>ung erfolgen k<strong>an</strong>n<br />
und wie die Zielsetzungen von Arbeitgeber und Betriebsrat zu einem Kompromiss