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Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag

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Zeitschrift für <strong>Personalforschung</strong>, 17. Jg., Heft 4, 2003 511<br />

setzgeber mit der Ersetzung der alten Arbeitszeitordnung durch das Arbeitszeitgesetz<br />

über die Verabschiedung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bis hin zur Einführung<br />

des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zum 01. J<strong>an</strong>uar 2001 die rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

für diese aktuellen Tendenzen geschaffen. Die dadurch ermöglichten<br />

H<strong>an</strong>dlungsspielräume für Arbeitgeber können aufgrund der im Betriebsverfassungsgesetz<br />

festgelegten Mitbestimmungsrechte bzw. der Regelungen in Tarifverträgen,<br />

in denen die Tarifvertragsparteien den Betriebsräten z.T. über die gesetzlichen<br />

Vorgaben hinausgehende Mitwirkungsrechte zugestehen, oft nur im Konsens mit den<br />

Betriebsräten genutzt werden.<br />

Für die Personalpl<strong>an</strong>ung erwachsen aus diesen Entwicklungen zwei Problemstellungen:<br />

1. Die rechtlichen und tariflichen Regelungen zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung<br />

und zu alternativen Beschäftigungsformen müssen in Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätzen so umgesetzt<br />

werden, dass einerseits eine optimale Nutzung dieser Möglichkeiten erzielt<br />

wird, <strong>an</strong>dererseits die rechtliche Zulässigkeit (Vorgaben des Gesetzgebers<br />

bzw. der Tarifvertragsparteien) der Lösungen gewährleistet ist.<br />

2. Die Personalpl<strong>an</strong>ung sollte nicht nur die Ziele des Arbeitgebers (z.B. Reduzierung<br />

der Personalkosten), sondern auch die Interessen des Betriebsrates (z.B.<br />

Vermeidung von Entlassungen) berücksichtigen. Da die Ziele von Arbeitgeber<br />

und Betriebsrat nur zum Teil übereinstimmen, ist die Frage zu be<strong>an</strong>tworten, wie<br />

ein Interessenausgleich zwischen den Parteien erzielt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Trotz zunehmender Beh<strong>an</strong>dlung von Problemen der Personalpl<strong>an</strong>ung in den letzten<br />

Jahrzehnten ist den oben <strong>an</strong>gesprochen Problemstellungen bisher in keiner oder<br />

nur in unzureichender Weise Rechnung getragen worden. Die Wissenschaft beschränkt<br />

sich fast ausschließlich auf die Beschreibung und Erklärung der Verbreitung<br />

flexibler Arbeitszeiten und alternativer Beschäftigungsformen, sie liefert jedoch<br />

kaum Ansätze zur Entscheidungsunterstützung für die Praxis. So existiert weder eine<br />

Umsetzung der aktuell wichtigsten tariflichen und gesetzlichen Regelungen zur flexiblen<br />

Arbeitszeitgestaltung und zu alternativen Beschäftigungsformen in Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätze,<br />

noch ist bisher eine befriedigende Einbeziehung betrieblicher Mitbestimmung<br />

in die Personalpl<strong>an</strong>ung gelungen.<br />

2. G<strong>an</strong>g der Untersuchung<br />

Nach einer Einführung in die Problemstellung werden im zweiten Teil die Bedeutung<br />

flexibler Personalausstattungen für die Deckung von Personalbedarfen hergeleitet<br />

sowie die Verbreitung und die rechtlichen Grundlagen verschiedener Arbeitszeit-<br />

und Beschäftigungsformen beschrieben. Der dritte Teil der Arbeit stellt die Berücksichtigung<br />

von Zielen der Betriebsräte bei der Personalpl<strong>an</strong>ung in den Mittelpunkt.<br />

Dazu werden sowohl Arbeiten aus der Gewerkschaftstheorie als auch empirische<br />

Untersuchungen über das Mitbestimmungsverhalten von Betriebsräten aufbereitet.<br />

Ein weiterer Abschnitt der Arbeit ist d<strong>an</strong>n dem Problem gewidmet, wie die Berücksichtigung<br />

der Betriebsratsziele in Ansätzen der Personalpl<strong>an</strong>ung erfolgen k<strong>an</strong>n<br />

und wie die Zielsetzungen von Arbeitgeber und Betriebsrat zu einem Kompromiss

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