Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag
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Zeitschrift für <strong>Personalforschung</strong>, 17. Jg., Heft 4, 2003 521<br />
3. Die empirische Überprüfung<br />
Die Systematik der 25 Fallbeispiele erfolgt in vier Teilen – vorr<strong>an</strong>gig nach den<br />
Mitbestimmungsbereichen des Betriebsverfassungsgesetzes:<br />
1. wirtschaftliche Angelegenheiten, wie betriebsorg<strong>an</strong>isatorische Änderungen (8<br />
Beispiele),<br />
2. personelle Angelegenheiten, insbesondere Personalpl<strong>an</strong>ung und -entwicklung,<br />
Einstellungen, Kündigungen/Personalabbau (6 Fallbeispiele),<br />
3. soziale Angelegenheiten, im Besonderen 6 Fallbeispiele der Entgeltfindung,<br />
4. institutionelle Fälle der Zusammenarbeit zwischen den Betriebsratsebenen sowie<br />
der Relationen von arbeits- und tarifvertraglichen Regelungen (5 Fallbeispiele).<br />
Die Aufarbeitung der Fallbeispiele geschah nach einem <strong>an</strong>alogen Gliederungsschema:<br />
Nach einer rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlegung des Beispiels<br />
folgt die jeweilige Problemstellung, ergänzt um Problemfragen und Antworten.<br />
Die jeweilige Lösung wurde in einem vierten Teilabschnitt beschrieben. Der<br />
fünfte Teilabschnitt klärt die Frage der H<strong>an</strong>dlungsempfehlungen und -alternativen<br />
aus Praxissicht. Maßgeblich wird die Frage geklärt, inwieweit der Betriebsrat die<br />
gesetzlichen H<strong>an</strong>dlungsspielräume nutzen konnte oder nicht. Die Analyse und<br />
Auswertung des jeweiligen Beispiels mit Bezug zu den theoretischen Grundlagen<br />
erfolgte im sechsten Teilabschnitt, vorr<strong>an</strong>gig als Einschätzung des Falls zum Analyseraster<br />
des Rahmenmodells und der Mitbestimmungswirkungen auf Entscheidungsprozesse,<br />
-ergebnisse und Unternehmensziele.<br />
4. Ergebnisse<br />
Die Auswertung der Praxisfälle zeigt ein sehr differenziertes Bild: Einerseits<br />
wurden z.B. durch die betriebliche Interessenvertretung in 40 Prozent der Fälle die<br />
gesetzlichen Grenzen überschritten und <strong>an</strong>dererseits bei <strong>an</strong>nähernd 30 Prozent der<br />
Fälle das gesetzliche Instrumentarium nicht konsequent genutzt. Die Ergebnisse der<br />
25 Fallbeispiele sind in acht Thesen zusammengefasst:<br />
1. These: Das Partizipationsmuster des Betriebrats und die Betriebsratswirkungen<br />
sind vor allem von der fachlichen Kompetenz, der H<strong>an</strong>dlungsdisposition des Betriebsrats,<br />
der Arbeitnehmer-Unterstützung, der Verh<strong>an</strong>dlungskultur und vom situativen<br />
Faktor “globale Unternehmensstrategie” abhängig.<br />
2. These: Die K<strong>an</strong>alisierung der Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber<br />
durch den Betriebsrat führt zu einer Formalisierung von Abläufen.<br />
3. These: Der Betriebsratseinfluss erleichtert (im untersuchten Großbetrieb) Umstrukturierungen<br />
von Betrieben und Unternehmen.<br />
4. These: Betriebliche Mitbestimmung führt zu erhöhter Beschäftigungssicherung.<br />
5. These: Eine sichere Beschäftigung erlaubt den Arbeitnehmern spezifische Qualifizierungen,<br />
die sich längerfristig in Einkommenserhöhungen niederschlagen.