Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag
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512 <strong>Personalforschung</strong> <strong>an</strong> <strong>Hochschulen</strong><br />
geführt werden können. Teil vier der Arbeit ist Modellen der Personalpl<strong>an</strong>ung gewidmet.<br />
Dort werden zunächst in Tarifverträgen bedeutender Br<strong>an</strong>chen vorzufindende<br />
Regelungen zu flexiblen Arbeitszeiten <strong>an</strong>alysiert und in Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätze umgesetzt.<br />
D<strong>an</strong>ach werden Ansätze zur Nutzung von befristeten Beschäftigungs- und<br />
Leiharbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen vorgestellt.<br />
Zu jedem Problembereich wird ein Beispiel zum Interessenausgleich zwischen<br />
Arbeitgeber und Betriebsrat gegeben. Die Arbeit schließt mit einer kritischen Betrachtung<br />
der vorgestellten Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätze und der verwendeten Kompromisslösungen.<br />
3. Inhalt, Methodik und Ergebnisse<br />
Um eine möglichst breite Anwendung der vorgestellten Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>sätze zu erzielen,<br />
sind neben den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes<br />
und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes einschlägige Tarifverträge<br />
her<strong>an</strong>gezogen worden. So wurden Regelungen zur Arbeitszeitflexibilisierung u.a. aus<br />
Tarifverträgen der Metall- und Elektroindustrie, der Chemischen Industrie, der<br />
Druckindustrie und des Einzelh<strong>an</strong>dels als Grundlage für die Personalpl<strong>an</strong>ungsmodelle<br />
berücksichtigt. Wegen der überragenden Bedeutung, die der Nutzung von Überstunden<br />
in der Praxis zukommt (in den letzten Jahren stets bis fast 2 Mrd. Überstunden<br />
pro Jahr), und wegen der Vielfalt der in Tarifverträgen vorfindbaren Regelungen<br />
zum Freizeitausgleich wurde diesem Themenkomplex besonderes Gewicht beigemessen.<br />
Zudem finden sich im Arbeitszeitgesetz und in vielen Tarifverträgen Möglichkeiten<br />
der „Verteilung“ von Arbeitszeit in sog. Ausgleichs- oder Verteil(ungs)zeiträumen<br />
bis hin zu Jahresarbeitszeitregelungen, die ebenfalls betrachtet<br />
wurden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz f<strong>an</strong>d ebenso Berücksichtigung, wie die<br />
in der Wirtschaftspraxis am meisten genutzte alternative Beschäftigungsform, die im<br />
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelten Leiharbeitsverhältnisse. Diese Beschäftigungsform<br />
steht wie keine zweite für die „Erosion des Normalarbeitsverhältnisses“.<br />
So stieg die Zahl der Leiharbeitskräfte von knapp 12.000 Mitte der 70er Jahre auf fast<br />
300.000 im Jahr 2000.<br />
Gesetzliche und tarifliche Regelungen bilden die Grundlage der vorgestellten<br />
Pl<strong>an</strong>ungsmodelle. Dazu wurden die in Tarifverträgen vorgefundenen Arbeitszeitregelungen<br />
auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede untersucht, klassifiziert und <strong>an</strong>schließend<br />
in Pl<strong>an</strong>ungsmodelle umgesetzt. Ausgehend von Referenzmodellen, die auf einer<br />
häufig vorfindbaren und sehr grundsätzlichen Arbeitszeitregelung basieren, werden<br />
Vari<strong>an</strong>ten vorgestellt. Diese verl<strong>an</strong>gen oft nur eine vergleichsweise geringfügige Veränderung<br />
des Referenzmodells, was als Indiz für die „Robustheit“ der zuvor entwickelten<br />
Referenzmodelle gegenüber Modifikationen der Arbeitszeitregelungen gelten<br />
k<strong>an</strong>n. Neben den gesetzlichen und tariflichen Vorgaben spielt die arbeitsgerichtliche<br />
Beurteilung bestimmter Sachverhalte, das sog. „Richterrecht“, eine herausragende<br />
Rolle im Arbeitsrecht. Um z.B. im Rahmen von befristeter Beschäftigung oder von<br />
Leiharbeit sog. „Kettenarbeitsverträge“ auszuschließen, sind in der Personalpl<strong>an</strong>ung<br />
Vorgaben der Arbeitsgerichte zu berücksichtigen.