Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag
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Zeitschrift für <strong>Personalforschung</strong>, 17. Jg., Heft 4, 2003 525<br />
Lohnerhöhung und die effiziente Beschäftigung – <strong>an</strong> und setzen diese Verhaltensweise<br />
fort, sol<strong>an</strong>ge niem<strong>an</strong>d davon abweicht. Wenn der Betrieb einen genügend l<strong>an</strong>gfristigen<br />
Zeithorizont hat, d<strong>an</strong>n will er vom erwünschten Verhalten nicht abweichen und<br />
ferner die Abweichung der Arbeitnehmervertretung verhindern. Damit k<strong>an</strong>n das effiziente<br />
Gleichgewicht erreicht werden. Wenn der unternehmerische Zeithorizont nicht<br />
genügend l<strong>an</strong>gfristig ist, d<strong>an</strong>n wird jem<strong>an</strong>d vom erwünschten Verhalten abweichen.<br />
Die Abweichung löst eine Bestrafungsphase aus, wobei eine Partei sich nicht mehr<br />
wie erwünscht verhält, um die Abweichung der <strong>an</strong>deren Partei zu bestrafen. Wenn die<br />
Betriebsparteien in die Bestrafungsphase eintreten, k<strong>an</strong>n das effiziente Gleichgewicht<br />
nicht konstituiert werden, obwohl der unternehmerische Zeithorizont in der Phase genügend<br />
l<strong>an</strong>gfristig ist. Aber nach dieser Phase versuchen sie, sich wieder wie erwünscht<br />
zu verhalten. Wenn die <strong>an</strong>tagonistischen Arbeitsbeziehungen als der Charakter<br />
der Bestrafungsphase <strong>an</strong>gesehen werden, d<strong>an</strong>n können die kooperativen Arbeitsbeziehungen<br />
als der Charakter der Perioden, in denen keine Partei abweicht, oder der<br />
Perioden nach der Aufhebung der Bestrafungsaktionen betrachtet werden. Damit<br />
werden zwei Faktoren für die Überwindung des Hold Up-Problems herausgefunden,<br />
nämlich der genügend l<strong>an</strong>gfristige unternehmerische Zeithorizont und die kooperativen<br />
Arbeitsbeziehungen.<br />
3. Verwendete Datensätze und empirische Befunde<br />
Um die theoretischen Ansätze empirisch zu überprüfen, werden die betrieblichen<br />
Arbeitnehmervertretungen in Deutschl<strong>an</strong>d und Südkorea als Forschungsgegenstände<br />
ausgewählt. Obwohl die Betriebsräte in beiden Ländern gemeinsam rechtlich autorisiert<br />
sind, stehen deutschen Betriebsräten Mitbestimmungsrechte zu, während kore<strong>an</strong>ische<br />
Betriebsräte nur über Mitberatungsrechte verfügen. In Korea sind neben Betriebsräten<br />
auch Gewerkschaften auf betrieblicher Ebene institutionalisiert. Damit<br />
werden drei Formen der betrieblichen Arbeitnehmervertretung verglichen, nämlich<br />
der mitberatende kore<strong>an</strong>ische Betriebsrat, der mitbestimmende deutsche Betriebsrat<br />
und die kore<strong>an</strong>ische Betriebsgewerkschaft mit Streikrecht. Für die Analyse deutscher<br />
Fälle wird der Datensatz aus dem IAB-Betriebsp<strong>an</strong>el 1996, 1997 und 1998 ausgewertet.<br />
Der Datensatz umfasst die Daten von 3.731 Betrieben mit 5 oder mehr ständigen<br />
Beschäftigten in privaten Sektoren, die in allen drei Jahren <strong>an</strong> den Befragungen teilgenommen<br />
haben. Für die Untersuchung kore<strong>an</strong>ischer Fälle wird der Datensatz aus<br />
der KLEI(Korea Labor Education Institute)-Betriebsrätebefragung 2001 verwendet,<br />
der die Daten von 285 Betrieben mit mindestens 30 ständigen Beschäftigten in privaten<br />
Sektoren enthält.<br />
Weil viele kore<strong>an</strong>ische Betriebsräte aufgrund der gesetzlichen Vorschrift offiziell<br />
eingerichtet worden sind, aber nur dem Namen nach existieren, wird ein Dummy<br />
für einen „effektiven Betriebsrat“ eingeführt, wobei ein kore<strong>an</strong>ischer Betriebsrat als<br />
effektiv <strong>an</strong>gesehen wird, wenn die Betriebsratssitzungen nach dem Gesetz zur Förderung<br />
der Partizipation und Kooperation (GFPK) §12 jährlich mehr als viermal stattfinden.<br />
Die betriebliche Innovationskompetenz wird mit der Dummyvariable für die<br />
Einführung der Produktinnovationen gemessen. Die Effizienz der Kapitalinvestition