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Personalforschung an Hochschulen - Rainer Hampp Verlag

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536 <strong>Personalforschung</strong> <strong>an</strong> <strong>Hochschulen</strong><br />

ein Zielsystem mit <strong>an</strong>deren Schwerpunkten als die arbeitgeberseitigen Entscheidungsund<br />

H<strong>an</strong>dlungsträger vertritt. Damit ist das Risiko gegeben, dass die Entscheidungen<br />

nicht in Übereinstimmung mit dem Zielsystem des Arbeitgebers getroffen werden.<br />

Dieses grundlegende Risikopotential wird umso stärker zur Geltung gebracht, je größer<br />

die Unterschiede zwischen dem eigenen Zielsystem und dem des Betriebsrates<br />

sind und je stärker das Einflusspotential des Betriebsrates bzw. je schwächer das<br />

H<strong>an</strong>dlungspotential der arbeitgeberseitigen H<strong>an</strong>dlungsträger ausgeprägt ist. Im Kontext<br />

einer dezentralen Org<strong>an</strong>isation der Personalfunktion (dezentrales Personalreferatssystem<br />

1 ) und vertretungsstarken Betriebsräten werden nun mögliche Ursachen<br />

und Folgen für ein im Vergleich zum Betriebsrat defizitäres H<strong>an</strong>dlungs- und Einflusspotential<br />

der Arbeitgeberseite abgeleitet. Ferner werden einige Maßnahmen der<br />

formalen Org<strong>an</strong>isationsgestaltung diskutiert, die geeignet erscheinen, die aus dem defizitären<br />

H<strong>an</strong>dlungs- und Einflusspotential resultierenden Funktionsdefizite zu neutralisieren.<br />

Als zusammenfassendes Ergebnis wird festgehalten, dass die betriebliche Mitbestimmung<br />

und die Forderung nach Reintegration der Personalaufgaben widersprüchliche<br />

Anforderungen <strong>an</strong> die Org<strong>an</strong>isation der Personalfunktion stellen. Die Überlegungen<br />

zu den Einflussverhältnissen bei mitbestimmten personalwirtschaftlichen<br />

Entscheidungsprozessen machen deutlich, dass eine institutionalisierte Personalabteilung<br />

wichtige Funktionen wahrnehmen k<strong>an</strong>n, wie die Koordination einer in Kernfragen<br />

einheitlichen Personalpolitik, die Vermeidung von Ausstrahlungseffekten dezentraler,<br />

mitbestimmungspflichtiger Personalentscheidungen 2 sowie die Bereitstellung<br />

von Expertenwissen. Der Verzicht auf eine institutionalisierte Form des Personalm<strong>an</strong>agements<br />

ist daher nicht empfehlenswert. Selbst das dezentrale Personalreferatsmodell<br />

bringt unter bestimmten Bedingungen, die in der Struktur des Führungskräftekaders<br />

sowie der im Betrieb gepflegten Mitbestimmungspraxis zu sehen sind, erhebliche<br />

Risiken mit sich. Das Personalreferatssystem stellt aber eine Org<strong>an</strong>isationsform<br />

dar, welche aufgrund ihrer strukturellen Anpassungsfähigkeit eine ideale Plattform<br />

bietet, um adäquate Org<strong>an</strong>isationsstrukturen für die H<strong>an</strong>dhabung der skizzierten<br />

Rahmenbedingungen zu entwickeln.<br />

Mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 wurden Formen der dezentralen<br />

Org<strong>an</strong>isation der betrieblichen Mitbestimmung legitimiert. Ein weiterführender<br />

Forschungsbedarf könnte darin bestehen, die praktische Umsetzung dieser<br />

neuen Org<strong>an</strong>isationsformen zu beleuchten und zu überprüfen, ob damit die Anforderungen<br />

aus der betrieblichen Mitbestimmung <strong>an</strong> die Org<strong>an</strong>isation der Personalfunkti-<br />

1<br />

2<br />

In diesem Modell sind die Führungskräfte die zentralen arbeitgeberseitigen H<strong>an</strong>dlungsträger,<br />

während sich die Personalreferenten im Wesentlichen auf beratende Funktionen zurückziehen<br />

Ausstrahlungseffekte können auftreten, wenn der Betriebsrat dezentral getroffene Entscheidungen,<br />

die einzelne Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen besser stellen, über das Gebot<br />

der Gleichbeh<strong>an</strong>dlung auf das Gesamtunternehmen ausdehnt.

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