27.12.2014 Aufrufe

1qDBULH

1qDBULH

1qDBULH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

29 Hierauf hat, am Beispiel Andreas Mehringers, des Leiters des ersten familiengegliederten<br />

Heims nach 1945, Carola Kuhlmann verwiesen (Carola Kuhlmann:<br />

Erbkrank oder erziehbar Jugendhilfe als Vorsorge und Aussonderung<br />

in der Fürsorgeerziehung in Westfalen von 1933 – 1945. Weinheim,<br />

München 1989, S. 251ff.).<br />

30 Die folgenden Ausführungen stellen skizzenartig die Entwicklung auf der<br />

Bundesebene dar und basieren im Wesentlichen auf: Blandow, Jürgen:<br />

Heimerziehung und Politik. Anmerkungen zur Geschichte der Heimerziehung<br />

in der Bundesrepublik Deutschland. In: Soisson, Robert (Hg.): Aktuelle<br />

Probleme Jugendlicher in der Heimerziehung in Europa. Zürich 1986,<br />

S. 33 – 50. Die Situation in Bremen wird in einem eigenen Abschnitt in<br />

Kapitel 4.1 dargestellt.<br />

31 Zwischen 1945 und 1950 siedelten fast elf Millionen Menschen in die<br />

beiden deutschen Staaten über. In Westdeutschland waren 22 Prozent der<br />

Bevölkerung Vertriebene oder Flüchtlinge. 1946 lebten hier zwei Millionen<br />

Menschen mehr als vor Kriegsbeginn. Dabei lag die Quote des zerstörten<br />

Wohnraums bei 80 Prozent in Kiel oder Köln, bei 50 Prozent in Hamburg<br />

und 40 Prozent in Düsseldorf (Peukert, Detlev J.K./Münchmeier, Richard:<br />

Historische Entwicklungsstrukturen und Grundprobleme der Deutschen<br />

Jugendhilfe. In: Sachverständigenkommission 8. Jugendbericht (Hg.):<br />

Jugendhilfe – Historischer Rückblick und neuere Entwicklungen. München<br />

1990, S. 1 – 50, hier S. 34).<br />

32 Peukert/Münchmeier, Historische Entwicklungsstrukturen, S. 33f.<br />

33 Ihre Zahl wird auf etwa 1,6 Millionen geschätzt.<br />

34 Winkler, Ulrike: »Jugendnot« und Fürsorgeerziehung. In: Benad, Matthias/<br />

Schmuhl, Hans-Walter/Stockhecke, Kerstin (Hg.): Endstation Freistatt.<br />

Bielefeld 2009, S. 27 – 53, hier S. 35.<br />

35 Zur Situation in Bremen siehe Kapitel 4.1.<br />

36 Dyckerhoff, Kristin: Die Fürsorge in der Nachkriegszeit. In: Landwehr, Rolf/<br />

Baron, Rüdeger (Hg.): Geschichte der Sozialarbeit. Hauptlinien ihrer<br />

Entwicklung im 19. und 20. Jahrhundert. Weinheim, Basel 1983, S. 219 – 250.<br />

Zur Situation der Jugendlichen allgemein: Chaussy, Ulrich: Jugend. In: Benz,<br />

Wolfgang (Hg.): Die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Bd. 3 Gesellschaft. Frankfurt a.M. 1989, S. 207 – 244.<br />

37 Almstedt, Matthias/Munkwitz, Barbara: Ortsbestimmung der Heimerziehung.<br />

Geschichte, Bestandsaufnahme, Entwicklungstendenzen.<br />

Weinheim, Basel 1982, S. 13. Eine zweite Gesetzesinitiative bildete ein<br />

»Bewahrungsgesetz« für asoziale, insbesondere unsittliche junge Frauen,<br />

das wegen seines antidemokratischen Charakters am Widerstand der<br />

Besatzungsmächte scheiterte.<br />

38 Dabei handelte es sich nicht um eine schlagartige Verbesserung, sondern<br />

um einen langwierigen Prozess (Winkler, Jugendnot, S. 31f.).<br />

39 Verhandlungen zwischen Heimträgern und Jugendbehörden konzentrierten<br />

sich in diesen Jahren auf Beträge zwischen 1,70 DM und 3 DM pro<br />

Tag und Kind beziehungsweise Jugendlichen. Mit diesen Beträgen mussten<br />

Kleidungs-, Nahrungs-, Heiz-, Personal- und Investitionskosten getragen<br />

werden. Die Kaufkraft von 1,70 DM entspricht heute etwa 4,10 Euro. Der<br />

Tagessatz in der heutigen Heimerziehung liegt, je nach nötigen Leistungen,<br />

zwischen 110,00 und 250,00 Euro, was zeigt, dass die damaligen Beträge<br />

zur Kostendeckung unzureichend waren (RTH, Zwischenbericht, S. 18).<br />

40 Arendt, Gerhard: Schlagschatten der Leistungsgesellschaft. Probleme der<br />

Heimerziehung. Wuppertal 1970, S. 19. Zitiert aus: Köster, Markus: Heimkampagnen<br />

– Die 68er und die Fürsorgeerziehung. In: Damberg, Wilhelm<br />

u.a. (Hg.): Mutter Kirche – Vater Staat Geschichte, Praxis und Debatten der<br />

konfessionellen Heimerziehung seit 1945. Münster 2010, S. 63 – 78, hier S. 68.<br />

41 Die historische Forschung sieht in den von der Außerparlamentarischen<br />

Opposition initiierten Heimkampagnen nicht mehr den Auslöser der<br />

folgenden Reformen, sondern ein bereits bestehende Bemühungen verstärkendes<br />

Element, das mit einem allgemeinen Modernisierungs- und Akademisierungsprozess<br />

der Sozialen Arbeit zusammenfiel.<br />

Mit weiteren Literaturangaben: Kaminsky, Uwe: »Schläge im Namen des<br />

Herrn« – Öffentliche Debatte und historische Annäherung. Eine Einführung.<br />

In: Damberg, Wilhelm u.a. (Hg.): Mutter Kirche – Vater Staat Geschichte, Praxis<br />

und Debatten der konfessionellen Heimerziehung seit 1945. Münster 2010,<br />

S. 5 – 27, hier S. 13ff.; Köster, Heimkampagnen, S. 75.<br />

42 Köster, Markus: Holt die Kinder aus den Heimen! – Veränderungen im<br />

öffentlichen Umgang mit Jugendlichen in den 1960er Jahren am Beispiel<br />

der Heimerziehung. In: Frese, Matthias/Paulus, Julia/Teppe, Karl (Hg.):<br />

Demokratisierung und gesellschaftlicher Aufbruch. Die sechziger Jahre als<br />

Wendezeit der Bundesrepublik. Paderborn u.a. 2005, S. 667 – 681, hier S. 672.<br />

43 Eine Liste mit 14 zentralen Forderungen findet sich bei: Köster, Heimkampagnen,<br />

S. 63f. Für eine Einordnung dieser Forderungen in die sozialpädagogischen<br />

Reformdebatten, siehe die Ausführungen in: Steinacker,<br />

Sven: Heimerziehung, Kritik und Alternativen. Kritische Soziale Arbeit und<br />

Jugendhilfe in den siebziger Jahren. In: Damberg, Wilhelm u.a. (Hg.): Mutter<br />

Kirche – Vater Staat Geschichte, Praxis und Debatten der konfessionellen<br />

Heimerziehung seit 1945. Münster 2010, S. 89 – 107, hier S. 96 – 103.<br />

44 Peukert/Münchmeier, Historische Entwicklungstendenzen, S. 44.<br />

45 Kappeler, Manfred: Die Heimreformen der siebziger Jahre. In: Damberg,<br />

Wilhelm u.a. (Hg.): Mutter Kirche – Vater Staat Geschichte, Praxis und<br />

Debatten der konfessionellen Heimerziehung seit 1945. Münster 2010,<br />

S. 79- 88, hier S. 83.<br />

46 Blandow, Heimerziehung und Politik, S. 45.<br />

47 Kappeler, Heimreformen, S. 83.<br />

48 Die Ausführungen basieren auf der bereits erwähnten wissenschaftlichen<br />

Expertise zu Rechtsfragen: Pfordten, Dietmar von der: Expertise zu Rechtsfragen<br />

der Heimerziehung der 50er und 60er Jahre. Gutachten im Auftrag<br />

des »Runden Tisches Heimerziehung«. Göttingen 2010 (verfügbar unter<br />

www.rundertisch-heimerziehung.de/downloads.htm) und auf bremischen<br />

Quellen. Die Expertise wird im Folgenden als »Expertise, Rechtsfragen«<br />

bezeichnet.<br />

49 Wenn nicht, wie mit dem Pflegekinderbegriff verbunden, der Schutzgedanke<br />

angesprochen wurde, sondern die finanzielle Belastung des Jugendamtes,<br />

sprach man von Halte- oder Zuschusskindern.<br />

50 Als Sammelbegriff etablierte sich auch in statistischen Berichten die Bezeichnung<br />

»Hilfe zur Erziehung in Heimen« und, wenn die Versorgung in Pflegefamilien<br />

erfolgte, der Begriff Hilfe zur Erziehung »in anderen Familien«.<br />

51 § 29 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt –<br />

AGJWG – in der Fassung vom 1. Juli 1962 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt<br />

Bremen, Nr. 33, ausgegeben am 2. Juli 1962).<br />

52 Vom Umfang her übertrafen die sogenannten 5/6er immer deutlich die<br />

Anzahl der im Rahmen der FEH und der Fürsorgeerziehung in Heimen und<br />

Anstalten untergebrachten Kinder und Jugendlichen.<br />

Für die Kinder, die in einem Säuglingsheim, einem Kinderheim oder Waisenhaus<br />

untergebracht wurden, zeichnete fast immer das örtliche Jugendamt<br />

verantwortlich.<br />

53 Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt, wer den Wohnsitz oder Aufenthaltsort<br />

eines Minderjährigen oder betreuten Erwachsenen festlegen kann.<br />

54 Mit Erlass eines Gleichberechtigungsgesetzes in diesem Jahr wurde dann<br />

die Kindeswohlgefährdung durch die Mutter der durch den Vater gleichgestellt.<br />

Gleichzeitig entfiel die Möglichkeit, das Kind in einer Besserungsanstalt<br />

unterzubringen. Erst die Fassung von 1980 bezog dann auch das seelische<br />

Wohl des Kindes in die Regelung ein und ließ das Tatbestandsmerkmal<br />

eines »ehrlosen und unsittlichen Verhaltens« zugunsten der Hervorhebung<br />

objektiver Gefährdungsmomente, unabhängig von einem Verschulden der<br />

Eltern, fallen.<br />

55 Erst seit 1980 musste das Vormundschaftsgericht bei länger andauernden<br />

Maßnahmen die Anordnung in »angemessenen Zeitabständen« überprüfen.<br />

56 Die Fürsorgeerziehung geht auf die 1871 im Reichsstrafgesetzbuch (RSTGB)<br />

festgelegte Strafmündigkeitsgrenze von 12 Jahren und die gleichzeitig<br />

beschlossene bedingte Strafmündigkeit für 12- bis 18-Jährige zurück.<br />

Das Wort Zwangserziehung meinte Zwang gegen die Eltern eines Kindes<br />

oder Jugendlichen, nicht gegen diese selbst.<br />

57 Peukert/Münchmeyer, Historische Entwicklungstendenzen, S. 6.<br />

58 Neben der zwingenden Beteiligung der Vormundschaftsgerichte wurden nun<br />

auch gerichtliche Verfahrensregelungen bedeutsam. Zu den Verfahrensregelungen<br />

gehörten unter anderem sich über die Jahrzehnte wandelnde<br />

Anhörungs- und Beschwerderechte für Eltern und ältere Jugendliche,<br />

Vorschriften über Berechtigte für die Antragstellung und die Beendigung<br />

einer Fürsorgeerziehung und Informationspflichten gegenüber den Eltern.<br />

124

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!