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IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog

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146 Konzernabschluss2. Bilanzierungs- undBewertungsmethoden2.1 Konsolidierungsmethoden2.1.1 KonsolidierungsgrundsätzeDie Abschlüsse aller wesentlichen voll- und quotenkonsolidierten in- und ausländischen in den Konzernabschlusseinbezogenen Unternehmen (siehe Kapitel 2.1.2 und Kapitel 2.1.3) wurden auf IFRS übergeleitet, im Falle von Unternehmenserwerbenneu bewertet (siehe Kapitel 2.1.5) und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern einer Prüfung bzw.einer prüferischen Durchsicht im Einklang mit den International Standards on Auditing (ISA) bzw. International Standardson Review Engagements (ISRE) unterzogen. Sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der in denKonzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden vereinheitlicht und an die von der <strong>IMMOFINANZ</strong> ausgeübtenWahlrechte angepasst. Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist der Abschlussstichtag des Mutterunternehmens.Die Abschlüsse der im Rahmen der Voll- und Quotenkonsolidierung einbezogenen Unternehmen wurden zumStichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, andere Erträge und Aufwendungen aus der Verrechnung zwischenUnternehmen des Konsolidierungskreises werden eliminiert. Sämtliche Zwischenergebnisse, welche vornehmlich ausder konzerninternen Übertragung von Anteilen und Liegenschaften herrühren, werden eliminiert.2.1.2 Vollkonsolidierte UnternehmenEin Tochterunternehmen ist ein Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen (Mutterunternehmen) beherrschtwird. Tochterunternehmen sind im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einzubeziehen. Die Abgrenzung,wann ein Tochterunternehmen vorliegt, folgt dem Control-Konzept. Gemäß den für den vorliegenden Abschlussangewandten Regelungen des IAS 27 (2008) wird unter Beherrschung (control) die Möglichkeit verstanden, die FinanzundGeschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeiten Nutzen zu ziehen. Es genügt dieMöglichkeit der Beherrschung, auf deren unmittelbare Ausübung kommt es nicht an. Als widerlegbare Vermutung fürdas Vorliegen einer Beherrschung gilt das direkte oder indirekte Verfügen über mehr als 50,00% der Stimmrechteeines Unternehmens. IAS 27.13 gibt eine Reihe von Kriterien an, deren Erfüllung zum Vorliegen einer Beherrschungführen kann, wenn das Mutterunternehmen über keine Anteilsmehrheit verfügt. Die Regelungen des IAS 27, die dieKonzernabschlüsse betreffen, werden künftig durch IFRS 10 ersetzt, der u.a. das Control-Konzept neu definiert (sieheKapitel 1.2.3).2.1.3 Quotenkonsolidierte UnternehmenEin Joint Venture stellt eine vertragliche Vereinbarung dar, in der zwei oder mehr Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeitdurchführen, die einer vertraglich vereinbarten gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Partnerunternehmen sindGesellschafter eines Joint Ventures und nehmen an der gemeinschaftlichen Führung des Joint Ventures teil. Die Formder vertraglichen Vereinbarung richtet sich nach den jeweiligen Rechtsvorschriften.Die für den gegenständlichen Abschluss geltenden Vorschriften des IAS 31 bieten ein Wahlrecht zwischen der Equity-Methodeund der Quotenkonsolidierung im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses. Dieses ist konzerneinheitlichauszuüben. Die <strong>IMMOFINANZ</strong> entschied sich für die Darstellung von Gemeinschaftsunternehmen inForm der Quotenkonsolidierung, da hierdurch der Anteil der Gruppe an der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derGemeinschaftsunternehmen für den Bilanzleser leichter verständlich wird. IAS 31 wird künftig durch IFRS 11 ersetzt,was eine Umstellung der Konsolidierung von gemeinschaftlich geführten Unternehmen der <strong>IMMOFINANZ</strong> von Quoteauf Equity-Methode zur Folge haben wird (siehe Kapitel 1.2.3).

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