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IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog

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Konzernabschluss 1572.3.11 Latente Steueransprüche und -schuldenDie Ermittlung der Steuerabgrenzung erfolgt gemäß der in IAS 12 verankerten Balance Sheet-Liability-Methode füralle temporären Unterschiede zwischen den Wertansätzen der Bilanzposten im IFRS-Konzernabschluss und den beiden einzelnen Gesellschaften bestehenden Steuerwerten. Temporäre Differenzen können entweder:> zu versteuernde temporäre Differenzen sein, die temporäre Unterschiede darstellen, die zu steuerpflichtigen Beträgenbei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (steuerlichen Verlusts) zukünftiger Perioden führen,wenn der Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder der Schuld erfüllt wird; oder> abzugsfähige temporäre Differenzen sein, die temporäre Unterschiede darstellen, die zu Beträgen führen, die bei derErmittlung des zu versteuernden Ergebnisses (steuerlichen Verlusts) zukünftiger Perioden abzugsfähig sind, wennder Buchwert des Vermögenswerts realisiert oder eine Schuld erfüllt wird.Für alle zu versteuernden temporären Differenzen ist eine latente Steuerforderung oder Steuerschuld anzusetzen, essei denn, die Differenz erwächst aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts oder aus dem erstmaligenAnsatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, welcher> kein Unternehmenszusammenschluss ist, und> zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch daszu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst.Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunktgelten bzw. erwartet werden. Dabei werden die am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten steuerlichenVorschriften berücksichtigt.Aktive Steuerabgrenzungen aus abzugsfähigen temporären Differenzen und Verlustvorträgen werden in dem Ausmaßerfasst, in dem eine künftige Verwertbarkeit aufgrund von positiven steuerlichen Ergebnissen erwartet wird, wobeisich die steuerlichen Konsequenzen aus der Realisierung des Buchwerts von Immobilienvermögen durch einen Verkaufergeben. Die diesbezügliche Einschätzung des Managements wird zu jedem Bilanzstichtag auf Basis der aktuellenSteuerplanung aktualisiert.2.3.12 Zur Veräußerung gehaltenes langfristiges ImmobilienvermögenAls „zur Veräußerung gehalten“ gelten nach IFRS 5 Vermögenswerte, die in ihrem gegenwärtigen Zustand veräußertwerden können und deren Veräußerung sehr wahrscheinlich ist. Dabei handelt es sich um einzelne langfristige Vermögenswerte.Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben, sondern mit dem niedrigeren Wertaus Buchwert zum Zeitpunkt der Klassifizierung und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskostenbewertet. Voraussetzung für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten sind a) das Vorliegen einer konkretenVeräußerungsabsicht, b) die unmittelbare Verfügbarkeit des Vermögenswerts und c) mit bestimmten Ausnahmen dieVeräußerung innerhalb von zwölf Monaten.Sind die Bedingungen für die Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten nicht mehr erfüllt, wird der Vermögenswertin die jeweilige Bilanzposition umgegliedert und mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungs- oderHerstellungskosten und erzielbarem Betrag bewertet. Die Wertanpassung wird erfolgswirksam in der Gewinn- undVerlustrechnung erfasst.Ausgenommen von den Bewertungsvorschriften des IFRS 5 sind als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, die entsprechendder Verkehrswertmethode bewertet werden. Es gelten jedoch die besonderen Ausweisvorschriften nach IFRS 5.2.3.13 ImmobilienvorräteVorräte sind Vermögenswerte, die zum Verkauf im normalen Geschäftsgang gehalten werden, die sich in der Herstellungfür einen solchen Verkauf befinden oder die als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dazu bestimmt sind, bei der Herstellungoder der Erbringung von Dienstleistungen verbraucht zu werden.Die Geschäftstätigkeit der <strong>IMMOFINANZ</strong> als Immobilienunternehmen schließt den Kauf, die Vermietung und die bestmöglichewirtschaftliche Nutzung von Vermögenswerten ein, um die Vermögensverwaltung zu optimieren. Die von

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