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IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog

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156 KonzernabschlussDer Vermögenswert wird darüber hinaus auf Wertminderungen in Übereinstimmung mit IAS 36 überprüft.Das Unternehmen hat keine selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte.2.3.9 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige ForderungenForderungen und sonstige finanzielle Forderungen werden grundsätzlich gemäß IAS 39 als Kredite und Forderungen(„loans and receivables“, L&R) klassifiziert und mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. ErkennbarenEinzelrisiken wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.Nicht-finanzielle Forderungen werden ebenso grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich entsprechenderWertberichtigungen bewertet.Hinsichtlich der Abgrenzung von finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerten siehe die Finanzinstrumente-Definitionin Kapitel 7.2.1.2.3.10 Sonstige finanzielle VermögenswerteDie langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen Wertpapiere und Wertrechte, stille und sonstigeBeteiligungen, Ausleihungen sowie derivative Finanzinstrumente. Die Ausleihungen betreffen im Wesentlichen Kaufpreisstundungenaus der BUWOG/ESG.Wertpapiere und Wertrechte sowie vor dem 1. Mai 2004 erworbene und erfolgsneutral bewertete Beteiligungen werdengemäß IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte („available for sale“, AFS) klassifiziertund mit ihrem beizulegenden Zeitwert, d.h. mit dem am Bilanzstichtag bestehenden Markt- oder Börsenwertangesetzt. Stehen solche nicht zur Verfügung und kann auch nicht auf Vergleichswerte abgestellt werden, wird derZeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsverfahren oder im Falle von Immobiliengesellschaften mittels NetAsset Value ermittelt. Die Erstbewertung erfolgt zum Erfüllungstag. Schwankungen im Marktwert werden erfolgsneutralim Eigenkapital bilanziert und erst bei Realisierung durch Verkauf des Wertpapiers oder bei dauernder Wertminderungin der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung einesVermögenswerts vor, wird dieser abgeschrieben.Ab dem 1. Mai 2004 erworbene Beteiligungen werden im Regelfall zum Erwerbszeitpunkt gemäß IAS 39 als erfolgswirksamzum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Finanzinstrumente designiert (Fair Value Option), da sie Teil einesPortfolios sind, dessen Ergebnis auf Fair Value Basis gemessen wird, und über das auch auf Fair Value Basis periodischan das Management berichtet wird. Die Bewertung am Bilanzstichtag erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Änderungender Zeitwerte werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.Ausleihungen werden gemäß IAS 39 als Kredite und Forderungen („loans and receivables“, L&R) klassifiziert und sindgrundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Barwerten am Bilanzstichtag bewertet.Derivate werden als selbstständige Geschäfte bilanziert und verwendet, um bestehende Risiken aus FremdwährungsundZinssatzänderungen zu vermindern. Sämtliche Derivatgeschäfte wurden mit Kreditinstituten erster Bonität abgeschlossen.Derivate mit positivem Zeitwert sind der Kategorie zu Handelszwecken gehalten („held for trading“, HFT)zugeordnet und werden erfolgswirksam mit dem aktuellen Marktwert am Bilanzstichtag bewertet. Der Marktwertwird von dem jeweiligen Kreditinstitut ermittelt und uns zur Verfügung gestellt. Hedge Accounting wird nicht angewendet.Hinsichtlich der Konditionen und Marktwerte der Derivate wird auf Kapitel 7.3.5.1 und 7.3.5.2 verwiesen.Kurzfristig gehaltene sonstige finanzielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 39 als Finanzinstrumente des Handelsbestands(„held for trading“, HFT) klassifiziert und mit dem am Bilanzstichtag bestehenden Markt- oder Börsenwertangesetzt. Alle Käufe und Verkäufe werden am Erfüllungstag gebucht. Als Erfüllungstag gilt der Tag der Übergabedes Vermögenswerts. Temporäre Schwankungen im Marktwert werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnungausgewiesen.

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