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IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog

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218 KonzernabschlussAviso Zeta <strong>AG</strong> zuzurechnen wäre, zurückgewiesen, wodurch ein Großteil dieser Verfahren für die Aviso Zeta <strong>AG</strong> positivbeendet werden konnte. Einige wenige Verfahren wurden bis zur Entscheidung des EuGH zur Frage der korrektenProspektveröffentlichung unterbrochen.In weiteren insgesamt 520 Verfahren wurde der Aviso Zeta <strong>AG</strong> der Streit verkündet. In einem Großteil dieser Verfahren,die sich mit dem Thema Kauf von <strong>IMMOFINANZ</strong>/IMMOEAST-Aktien befassen (Streitwert von EUR 27,6 Mio.),konkret handelt es sich um 506 Verfahren, ist die Aviso Zeta <strong>AG</strong> dem Streit beigetreten. Davon konnten 62 Verfahrenmit einem Streitwert von EUR 3,1 Mio. beendet werden. Bislang sind keine Regressansprüche gegen die Aviso Zeta <strong>AG</strong>geltend gemacht worden.Darüber hinaus wurde die Aviso Zeta <strong>AG</strong> von ehemaligen Vorstandsmitgliedern in zwei Fällen auf Abfertigungsansprüchegeklagt.Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Aviso Zeta <strong>AG</strong> drei ehemalige Vorstände der Constantia Privatbank <strong>AG</strong> aufSchadenersatz und Feststellung geklagt, um sich für allfällige Fehlberatungen im Zusammenhang mit Aktienkäufenregressieren zu können. Diese Verfahren befinden sich noch im Anfangsstadium.Passivverfahren Aviso Zeta <strong>AG</strong>AVISO ZETA <strong>AG</strong> Anzahl Verfahren Streitwert in MEUR Davon beendet Streitwert in MEURBeklagte 2.089 320,9Davon: <strong>IMMOFINANZ</strong>/IMMOEAST 1.166 292,8 197 15,9Dragon FX Garant 921 18,5 797 15,8Nebenintervenientin 520 28,2<strong>IMMOFINANZ</strong>/IMMOEAST 506 27,6 62 3,1Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses derVerschmelzung der IMMOEAST <strong>AG</strong> mit <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong>Die <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> wurde gemäß Verschmelzungsvertrag vom 21. Jänner 2010 als übernehmende Gesellschaft mitder IMMOEAST <strong>AG</strong> als übertragende Gesellschaft verschmolzen. Den ehemaligen Aktionären der IMMOEAST <strong>AG</strong> wurdenim Zuge der Verschmelzung gemäß dem vereinbarten Umtauschverhältnis von drei Aktien der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong>für zwei IMMOEAST-Aktien insgesamt 567.363.702 Aktien der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> gewährt. Sowohl von Aktionären der<strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> als auch von ehemaligen Aktionären der IMMOEAST <strong>AG</strong> wurde gemäß §§ 225c ff AktG die nachträglichegerichtliche Überprüfung des Umtauschverhältnisses beim Handelsgericht Wien beantragt. Dieser Schritthat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Die <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> erstattete umfassende Stellungnahmen zu denAnträgen. Das Handelsgericht Wien hat das gesetzlich vorgesehene Gutachten des Gremiums zur Überprüfung desUmtauschverhältnisses (§ 225g AktG) beauftragt.Entscheidungen oder Vergleiche in diesem Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses wirken zugunstenaller Aktionäre der jeweiligen Aktionärsgruppe (Erga-omnes-Wirkung). Werden in diesem Verfahren Zuzahlungen(Ausgleichszuzahlungen) festgesetzt, erhalten die Aktionäre der benachteiligten Aktionärsgruppe diese zuzüglichZinsen von 2% über dem Basiszinssatz ab Eintragungsstichtag (28. April 2010). Vonseiten der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong>wurde die Gewährung weiterer Aktien anstelle barer Ausgleichszuzahlungen beantragt.Ob in diesem Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses Zuzahlungen (Ausgleichszuzahlungen) zugunsteneiner Aktionärsgruppe zugesprochen werden und in welcher Höhe, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.Sonstige RechtsstreitigkeitenDie <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> brachte im März 2011 Klage gegen drei ehemalige Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder derehemaligen Constantia Privatbank <strong>AG</strong> wegen Optionsgeschäften zum Nachteil der ehemaligen IMMOEAST <strong>AG</strong> ein.Das Verfahren wurde nach der ersten Verhandlung im September 2011 bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahrengegen diese Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitglieder unterbrochen. In diesem Strafverfahren erfolgte eine(nicht rechtskräftige) erstinstanzliche Verurteilung u.a. von zwei der drei in diesem Verfahren Beklagten. In erster Instanzerfolgte (nicht rechtskräftig) ein Zuspruch an die IMBEA i.H.v. rund EUR 7 Mio. Weiters wurde der Aviso Zeta einBetrag i.H.v. von rund EUR 4 Mio. zugesprochen.

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