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IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog

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Einzelabschluss – Bestätigungsvermerk 281BestätigungsvermerkBericht zum JahresabschlussWir haben den beigefügten Jahresabschluss der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong>, Wien, für das Geschäftsjahr vom 1. Mai <strong>2012</strong> bis zum30. April <strong>2013</strong> unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Bilanz zum30. April <strong>2013</strong>,die Gewinn- und Verlustrechnung für das am 30. April <strong>2013</strong> endende Geschäftsjahr sowie den Anhang.Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und für die BuchführungDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Buchführung sowie für die Aufstellung und den Inhalt eines Jahresabschlussesverantwortlich, der ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaftin Übereinstimmung mit den Österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt. Diese Verantwortungbeinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit diesesfür die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds derVermögens-, FinanzundErtragslage der Gesellschaft von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei esaufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter BilanzierungsundBewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungenangemessen erscheinen.Verantwortung des Abschlussprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen AbschlussprüfungUnsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Jahresabschluss auf der Grundlageunserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriftenund Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir dieStandesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit einUrteil darüber bilden können, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltetdie Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge undsonstigen Angaben im Jahresabschluss. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen desAbschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen,sei es aufgrund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme dieser Risikoeinschätzungberücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Jahresabschlussesund die Vermittlung eines möglichst getreuen Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vonBedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nichtjedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. Die Prüfungumfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden undder von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagedes Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweiseerlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil darstellt.PrüfungsurteilUnsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprichtder Jahresabschluss nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichstgetreues Bild der Vermögens- und Finanzlage der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> zum 30. April <strong>2013</strong> sowie der Ertragslage derGesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Mai <strong>2012</strong> bis zum 30. April <strong>2013</strong> in Übereinstimmung mit den ÖsterreichischenGrundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.Aussagen zum LageberichtDer Lagebericht ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklangsteht und ob die sonstigen Angaben im Lagebericht nicht eine falsche Vorstellung von der Lage der Gesellschafterwecken. Der Bestätigungsvermerk hat auch eine Aussage darüber zu enthalten, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschlussin Einklang steht und ob die Angaben nach § 243a UGB zutreffen. Der Lagebericht steht nach unsererBeurteilung in Einklang mit dem Jahresabschluss. Die Angaben gemäß § 243a UGB sind zutreffend.Wien, am 2. August <strong>2013</strong>Mag. Marieluise KrimmelWirtschaftsprüferMag. Dr. Claudia Fritscher-NotthaftWirtschaftsprüferDeloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH

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