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IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog

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272 EinzelabschlussZum 30. April <strong>2013</strong> hält <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> als zivilrechtliche Eigentümerin insgesamt 11.289.521 Stück eigene Aktien.Sechs Stück eigene Aktien werden von Aviso Zeta <strong>AG</strong>, einer 100%-Tochtergesellschaft der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> gehalten.Der anteilige Betrag am Grundkapital der Gesellschaft beträgt für diese in Summe 11.289.527 Stück Aktien insgesamtEUR 11.720.598,91, das entspricht 1,00% des Grundkapitals der Gesellschaft zum 30. April <strong>2013</strong>.Genehmigtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 2. Oktober 2009 wurde der Vorstand bis zum 22. Oktober2014 ermächtigt, gemäß § 169 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um biszu EUR 238.289.496,40 durch Ausgabe von bis zu 229.525.447 Stück neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zuerhöhen und zwar auch unter Bezugsrechtsausschluss bei Sacheinlagen oder zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption(„Greenshoe“) oder für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.Kontrollwechselbestimmungen („Change of Control“)WandelanleihenDie Emissionsbedingungen der WA 2014, WA 2017 sowie WA 2018 berechtigen jeden Inhaber dieser Schuldverschreibungenim Fall eines Kontrollwechsels alle oder einzelne seiner Schuldverschreibungen, die noch nicht gewandelt oderzurückgezahlt wurden, zu kündigen. In diesem Fall hat die <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> die betreffenden Schuldverschreibungenzum Nennbetrag zuzüglich bis zu diesem Stichtag aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. Details zu diesen Bestimmungensind in den Emissionsbedingungen der WA 2014, WA 2017 sowie WA 2018 enthalten.Syndicated LoanEin Syndikat österreichischer und internationaler Banken hat der <strong>IMMOFINANZ</strong> Finance B.V. 2006 die Revolving CreditFacility („Syndicated Loan“) gewährt. Die Kreditgeber sind im Fall eines Kontrollwechsels berechtigt, die aushaftendenBeträge fällig zu stellen. Die <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> hat für die Verbindlichkeiten aus dieser Fazilität eine Garantie gegenüberden Kreditgebern übernommen. Das aushaftende Nominale beträgt per 30. April <strong>2013</strong> EUR 173,5 Mio. Kurz nach Endedes Wirtschaftsjahres wurde die noch aushaftende Resttranche aus dem Syndicated Loan aus vorhandenen liquidenMitteln plangemäß zur Gänze rückgeführt.Unternehmensanleihe 2017<strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> hat im Juli <strong>2012</strong> die 5,25% <strong>2012</strong>–2017 Teilschuldverschreibungen (ISIN AT0000A0VDP8) („Unternehmensanleihe2017“) im Gesamtvolumen von EUR 100,0 Mio. begeben. Die Laufzeit der Anleihe 2017 beträgt fünfJahre (3. Juli <strong>2012</strong> bis 2. Juli 2017). Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, seine Schuldverschreibungen zu kündigen undsofortige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich der bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen zu verlangen,falls ein Kontrollwechsel erfolgt und dieser Kontrollwechsel zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Fähigkeitder <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> führt, ihre Verpflichtungen aus den Schuldverschreibungen zu erfüllen. Als Kontrollwechselgilt die Erlangung einer kontrollierenden Mehrheit von 30% an <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> durch eine Person (oder mehreregemeinsam vorgehende Rechtsträger), die zum Zeitpunkt der Begebung der Unternehmensanleihe 2017 keine kontrollierendeBeteiligung gehalten haben.Vorstand und AufsichtsratIn allen Vorstandsverträgen sind „Change of Control“-Klauseln enthalten. Diese können zu einer Vertragsbeendigungführen.Für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots bestehen zwischen der Gesellschaft und ihrem Vorstand Entschädigungsvereinbarungen.Je nach Restlaufzeit des Vorstandmandats bleiben die Ansprüche der Vorstandsmitgliederaus den jeweiligen Dienstverträgen maximal ein bzw. zwei Jahre aufrecht.Für die Mitglieder des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen.Darüber hinaus gibt es keine bedeutenden Vereinbarungen, die im Falle eines Kontrollwechsels in der Gesellschaftinfolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.Änderungen der Satzung der Gesellschaft, Organbestellungen und -abberufungenNach § 21 der Satzung der <strong>IMMOFINANZ</strong> <strong>AG</strong> beschließt die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenenStimmen, und in Fällen, in denen eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei derBeschlussfassung vertretenen Grundkapitals, sofern das Gesetz nicht zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt.Dies gilt auch für Satzungsänderungen und die vorzeitige Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats.

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