IMMOFINANZ AG Geschäftsbericht 2012/2013 - Buwog
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204 KonzernabschlussDer Buchwert der IAS-39-Beteiligungen entspricht ebenfalls dem Fair Value, da diese erfolgswirksam (Fair ValueOption) bzw. erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden. Wechselkurseffekte sowie Impairments auf erfolgsneutralbewertete Beteiligungen werden über die Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Fair Values der übrigen Fondsbasieren auf den von den Fonds zur Verfügung gestellten Net Asset Values, welche vom jeweiligen Fondsmanagementermittelt werden. Die Geschäftsleitung hat bei einzelnen Vermögenswerten Managementabschläge vorgenommen.Die Marktwerte der Derivate werden durch die jeweiligen Kreditinstitute zur Verfügung gestellt. Die Ermittlung derMarktwerte wurde nach anerkannten finanzmathematischen Verfahren durchgeführt und basiert auf der Einschätzungder Marktgegebenheiten des Kreditinstitutes.Der Fair Value der übrigen sonstigen Verbindlichkeiten entspricht ebenfalls im Wesentlichen dem Buchwert. Die übrigenFinanzverbindlichkeiten bestehen vorwiegend aus Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskörperschaften (Förderdarlehender BUWOG/ESG).Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden in Kapitel 2 dargestellt.7.2.2 Gegebene SicherheitenIFRS 7.14 fordert die Angabe gestellter Sicherheiten. Im Rahmen von Projektfinanzierungen werden üblicherweisevon den einzelnen Gesellschaften Sicherheiten für die Kreditverbindlichkeiten gestellt. Die Finanzierungen erfolgen imRegelfall individuell auf Projektebene, jede Gesellschaft bzw. jedes Objekt muss für die laufende Bedienung des Schuldendienstsaufkommen. Es gibt keinerlei Rückgriffsrechte gegenüber der <strong>IMMOFINANZ</strong>. Zur Absicherung der Kreditverbindlichkeitensteht der Bank ein Paket an Sicherheiten zur Verfügung, welche diese im Falle einer Fälligstellung zurBefriedigung ihrer Forderungen heranziehen kann. Das Sicherheitenpaket kann folgende Besicherungen umfassen:> Hypothekarische Besicherung des Grundstücks bzw. des Grundstücks und der Immobilie> Verpfändung der Geschäftsanteile an der Projektgesellschaft> Verpfändung von Forderungen (aus Mietverträgen, Versicherungsverträgen, Property-Managementverträgenusw.)> Verpfändung von Bankkonten (Mieteingangskonten bzw. weitere projektrelevante Konten)> Wechsel> eigene AktienDie Konditionen, Art und Umfang der Sicherheiten werden einzeln (pro Gesellschaft und Objekt) vereinbart und sindvom Projektvolumen, Höhe und Laufzeit der Kreditverbindlichkeit abhängig. Weitere Angaben hinsichtlich gegebenerSicherheiten enthält auch Kapitel 7.3.2.