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Rahmenplan Grundschule Hessen

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Teil B, Fremdsprachenunterricht<br />

3. Zur Verbindlichkeit<br />

In jedem Schuljahr sind die Handlungsbereiche<br />

• Sprachliche Vielfalt entdecken<br />

• Anderen Sprachen und Kulturen begegnen<br />

• In zweisprachigen Situationen handeln<br />

an mindestens je einem Vorhaben zu bearbeiten.<br />

Einführung in eine fremde Sprache ist, sofern die personellen und sächlichen Voraussetzungen<br />

gegeben sind, ab Klasse 3 verbindlich. Aus den unter 2.2.3 aufgeführten Themenbereichen<br />

ist entsprechend des zur Verfügung stehenden Zeitrahmens eine angemessene<br />

Auswahl zu treffen.<br />

Die Mädchen und Jungen sollen folgende Redeabsichten in situativem Kontext sprachlich<br />

umsetzen können:<br />

Kontakte pflegen: sich begrüßen, sich verabschieden, sich und andere vorstellen, jemanden<br />

einladen, sich entschuldigen.<br />

Gefühle ausdrücken: Gefallen/ Mißfallen bekunden, jemanden trösten, jemandem etwas<br />

wünschen, körperliches Befinden beschreiben.<br />

Willen bekunden: mit Fragen Informationen einholen, um Verständnishilfe bitten, Vorschläge<br />

machen, Anweisungen geben, um Erlaubnis bitten, etwas anbieten.<br />

Sachverhalte darstellen: Personen, Tiere, Gegenstände beschreiben, Zeit benennen,<br />

landeskundliche Kenntnisse wiedergeben.<br />

Auf Hausaufgaben, Leistungskontrollen und Leistungsbewertungen wird verzichtet.<br />

Fremdsprachenunterricht in der <strong>Grundschule</strong> ist nicht primär unter dem Aspekt der Weiterführung<br />

in Klasse 5 zu sehen. Eine sinnvolle Fortsetzung des Englisch- oder Französischunterrichts<br />

der <strong>Grundschule</strong> in der Sekundarstufe I ist jedoch anzustreben. Dies macht<br />

die Kooperation zwischen Lehrkräften der <strong>Grundschule</strong> und der Sekundarstufe I erforderlich.<br />

Dazu können schulstufenübergreifende Koordinationsveranstaltungen und wechselseitige<br />

Hospitationen in den Klassen 4 und 5 beitragen.<br />

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