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Rahmenplan Grundschule Hessen

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Teil C, Fächerübergreifende Aufgabengebiete<br />

1.2 Sexualerziehung<br />

Aufgaben und Ziele<br />

"(1) Durch die Sexualerziehung, die als Teil der Gesamterziehung zu den Aufgaben der<br />

Schule gehört, sollen die Schülerinnen und Schüler sich altersgemäß mit den biologischen,<br />

ethischen, religiösen, kulturellen und sozialen Tatsachen und Bezügen der Geschlechtlichkeit<br />

des Menschen vertraut machen. Die Sexualerziehung soll das Bewußtsein<br />

für eine persönliche Intimsphäre und für partnerschaftliches, gewaltfreies Verhalten in<br />

persönlichen Beziehungen entwickeln und fördern sowie die grundlegende Bedeutung von<br />

Ehe und Familie vermitteln. Bei der Sexualerziehung ist Zurückhaltung zu wahren sowie<br />

Offenheit und Toleranz gegenüber den verschiedenen Wertvorstellungen in diesem Bereich<br />

zu beachten; jede einseitige Beeinflussung ist zu vermeiden.<br />

(2) Die Eltern sind über Ziel, Inhalt und Formen der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten."<br />

(Hessisches Schulgesetz § 7)<br />

Inhalte:<br />

Es wird verwiesen auf "<strong>Rahmenplan</strong> und Richtlinien für die Sexualerziehung an den allgemeinbildenden<br />

und beruflichen Schulen des Landes <strong>Hessen</strong> vom 16. Mai 1983", die mit<br />

der 81. Verordnung über Rahmenpläne am 23. August 1983, ABl. Seite 629, für verbindlich<br />

erklärt wurden.<br />

Bis zum Ende des 4. Schuljahres werden dort folgende Themen vorgeschlagen (S. 16) :<br />

⎯⎯ Unterschiede von Junge und Mädchen, Mann und Frau;<br />

⎯⎯ Aufgaben und unterschiedliches Verhalten der Geschlechter im Umfeld des Kindes;<br />

⎯⎯ Entwicklung von zwischenmenschlichen Beziehungen, z. B. Hilfsbereitschaft, Zuneigung,<br />

Zärtlichkeit, Freundschaft, Verständnis für den anderen;<br />

⎯⎯ vom Säugling zum Schulkind;<br />

⎯⎯ Entstehung neuen Menschenlebens;<br />

⎯⎯ Formen des Zusammenlebens: Eltern-Kind, Mutter-Kind, Vater-Kind, Heimerziehung-<br />

Kinder;<br />

⎯⎯ Umgang von Erwachsenen und Jugendlichen mit Kindern, verbunden mit Hinweisen auf<br />

Gefährdungen, ohne daß die Vertrauensfähigkeit zerstört wird;<br />

⎯⎯ in der 4. Klasse können diejenigen körperlich-seelischen Entwicklungsvorgänge angesprochen<br />

werden, die sich in der nächsten Zeit bei Mädchen und Jungen vollziehen<br />

werden.<br />

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