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Rahmenplan Grundschule Hessen

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2.5 Feste, Feiern, Regeln und Rituale<br />

Teil C, Gestaltungsaufgaben<br />

Diese Momente des Schullebens haben eine wichtige Funktion im Sinne gemeinschaftsstiftender<br />

Aktivitäten. Sie strukturieren Zeiträume, vermitteln Wertvorstellungen und beeinflussen<br />

das Sozialverhalten:<br />

• Feiern sind äußerlich gekennzeichnet durch einen festes Programm und einen geschlossenen<br />

Veranstaltungsrahmen (in Aula, Turnhalle, Festsaal). Sie zielen auf<br />

Identifizierung mit der Schule und gliedern den Jahreslauf. (Schulaufnahmefeiern,<br />

Jubiläen, Gedenktage, kirchliche Feste). Um nicht zur sinnentleerten Routine zu<br />

verkümmern, sind sie immer wieder auf kritische Rückbesinnung und Auffrischung<br />

angewiesen.<br />

• Feste haben einen freudigen Anlaß, kein festes Programm und einen offenen Rahmen.<br />

Sie fördern die Kontakte zwischen den Kindern und gegebenenfalls auch zwischen<br />

Schule und Gemeinde (Kostümfest, Straßenfest), sie bieten Anlaß für vielfältige<br />

gemeinsame Aktivitäten (Grillnachmittage, Sportfeste) oder dienen dazu, Finanzmittel für<br />

Klasse, Schule oder karitative Zwecke zu beschaffen (Basare, Flohmärkte).<br />

• Regeln sind unentbehrlich für die innere Ordnung und Disziplin im Schul- und Unterrichtsgeschehen.<br />

Im Sinne von Vereinbarungen setzen sie feste Orientierungen für<br />

Verhalten und Umgang. Voraussetzung ist, daß die Regelungen nicht äußerlich aufgezwungen<br />

werden, sondern für die Kinder durchschaubar und einsichtig sind. Regeln<br />

können sowohl zeitliche (Spiel- oder Erzählphasen, Unterrichtsbeginn) und räumliche<br />

Festlegungen (Sitzordnung, Kreisbildung ) als auch den sozialen Umgang<br />

(Gesprächsregeln, Pausenregeln) und den Umgang mit Sachen (Behandlung der<br />

Schulbücher, Gestaltung des Arbeitsplatzes) betreffen.<br />

• Rituale sind Aktionen, die Regeln als feste Gewohnheiten etablieren. Sie entlasten den<br />

Unterricht und rhythmisieren den Tages- oder Wochenablauf. Sie reichen von kleinen<br />

Signalen zur Herstellung von Ruhe (Handzeichen) über die tägliche Begrüßung und<br />

Verabschiedung (Morgenkreis, Lied, Gebet) bis hin zu wiederkehrenden Übungen bzw.<br />

Formalia (Stilleübung, Geburtstagsrituale, Klassensprecherwahl).<br />

2.6 Gemeinsames Lernen und Individualisierung<br />

Die gemeinsame Unterrichtung aller Kinder in den ersten vier Jahrgängen ist Verfassungsauftrag<br />

der <strong>Grundschule</strong>. Sie zielt auf ein Lernen von Gemeinsamkeit (als gesellschaftliches<br />

Ziel) und durch Gemeinsamkeit (als didaktisches Prinzip).<br />

Kinder, die schon früh fließend lesen können oder noch nie ein Buch in der Hand hatten,<br />

Kinder mit deutscher oder anderer Muttersprache, Kinder, die vieles im Überfluß besitzen,<br />

und solche, die unter Entbehrungen leben, Kinder mit und Kinder ohne besonderen<br />

Förderbedarf, Kinder, die behütet und relativ sorgenfrei aufwachsen, und solche, die schon<br />

früh von der Last vieler Probleme bedrückt werden, sie alle treffen in der <strong>Grundschule</strong><br />

aufeinander und lernen gemeinsam. Der Unterricht muß auf diese individuellen<br />

Lebensverhältnisse eingehen (s. Teil A, 2.4 Differenzierung).<br />

Der gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder ermöglicht es allen<br />

Kindern, etwas voneinander zu erfahren und zu lernen sowie sich gegenseitig zu achten und<br />

einander helfen zu können.<br />

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