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Rahmenplan Grundschule Hessen

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Teil B, Katholische Religion<br />

VOLK GOTTES UNTERWEGS<br />

Diese Kirche Jesu Christi, wie sie durch die Zeiten der Geschichte geworden ist, nennt die<br />

Dogmatische Konstitution "das von Gott gerufene Volk" 15 und an anderer Stelle "Volk<br />

Gottes" 16 . Mit diesem Begriff wird die Kirche in ihrer Gesamtheit verstanden.<br />

In diesem Rahmenthema soll nun nicht der theologische Begriff "Volk Gottes" entfaltet<br />

werden. Vielmehr wird exemplarisch dargestellt, wie sich der Weg des "Volkes Gottes" in der<br />

Geschichte verdeutlicht. Thematisiert werden soll in grundschulgemäßer Weise auch ihre<br />

Lebendigkeit bis heute, ihre Spannung zwischen "Institution" und "Geist" sowie das Bemühen<br />

um ihre ständige Erneuerung ("ecclesia semper reformanda"), eben als "VOLK GOTTES<br />

UNTERWEGS".<br />

2.3 Themen und Intentionen<br />

Die Rahmenthemen werden in Themen und Intentionen entfaltet und konkretisiert. Diese<br />

sind einzelnen Schuljahren zugeordnet. In Art einer Spirale wird ein Rahmenthema durch die<br />

Themen und Intentionen über die vier Schuljahre hinweg je nach Alter und Erfahrungshintergrund<br />

der Mädchen und Jungen handlungsleitend für den Unterricht "verteilt". Dies<br />

kann und will die Religionslehrerin/den Religionslehrer, besser jedoch die Fachkonferenz,<br />

nicht davon entbinden, die endgültige Aufteilung der Themen und Intentionen entsprechend<br />

der Lerngruppensituation vorzunehmen (vgl. 3. Verbindlichkeit).<br />

Ferner ist zu bedenken, ob nicht aus regionalen oder situativen Gegebenheiten sowie aus<br />

fächerübergreifenden Gründen, z. B. Projekte, Vorhaben in "Freier Arbeit", Schulfeste usw. (s.<br />

Teil C, 1. Fächerübergreifende Aufgabengebiete), weitere Unterrichtseinheiten zu<br />

berücksichtigen sind. Die Handlungs- und Erkenntnisbereiche sowie die Rahmenthemen<br />

helfen, den didaktischen Ort dieser Unterrichtseinheiten zu finden.<br />

Es gibt außerdem Themen, die auch im Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht<br />

angeboten werden. Diese könnten in Zusammenarbeit mit den evangelischen Religionslehrkräften<br />

angesprochen oder in konfessionsübergreifenden Gruppen erarbeitet<br />

werden, wobei die authentische Darstellung der konfessionellen Besonderheit ausdrücklich<br />

gefordert wird.<br />

15 Dogmatische Konstitution über die Kirche. Drittes Kapitel Nr. 26, zit. nach Lexikon für Theologie und Kirche.<br />

Band 12: Das Zweite Vatikanische Konzil, Freiburg, Basel, Wien 1986 (Sonderausgabe), S. 243<br />

16 Dogmatische Konstitution über die Kirche. Zweites Kapitel Nr. 9 a.a.O., S. 177<br />

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