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pdf-Datei 1,5 MB - Comenius-Institut Münster

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129Anita Müller-Friese/ Wolfhard SchweikerInklusives Lernen imReligionsunterrichtWie sieht der Ansatz einer allgemeinen inklusiven Religionsdidaktikaus, unter welchen Bedingungen lässt er sich realisieren,welche Kompetenzen benötigen Lehrerinnen und Lehrer,ihn umzusetzen, wie kann inklusives Lernen im Religionsunterrichtorganisiert werden, wie können Schülerinnen und Schülerdabei unterstützt werden? Anita Müller-Friese und WolfhardSchweiker stellen in theoretischer Diskussion und anhandpraktischer Beispiele einen Ansatz vor, der – basierend auf demKonzept der allgemeinen entwicklungslogischen DidaktikGeorg Feusers sowie inklusionstauglichen religionsdidaktischenKonzepten wie jenem der Elementarisierung – ein ganzheitlichesLernen aller Schülerinnen und Schüler zum Ziel hat.1. Einführende Reflexionen 1Die bunte Vielfalt unserer pluralen Welt und multikulturellen Gesellschafthat im Zuge der Globalisierung längst die Klassenzimmer erreicht. In ihnenwerden Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher Milieus, Kulturen,Lebensalter, religiöser Sozialisationen und Begabungen unterrichtet – unabhängigdavon, ob dies als wünschenswert empfunden wird oder nicht!Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte vonMenschen mit Behinderung (UN-BRK) hat sich die BundesrepublikDeutschland im März 2009 verpflichtet, ein „inklusives Bildungssystemauf allen Ebenen“ zu gewährleisten (Beauftragter 2010, 35). Damit ist dasRecht von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung auf ungeteilteTeilhabe und auf Nichtaussonderung im Schulwesen gestärkt. Die Verpflichtung,dieses grundlegende Menschenrecht in allen Lebensbereichenzu realisieren, wird die Schulen, das Lehren und Lernen, aber auch dieKirchengemeinden verändern. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungenund besonderen Bedürfnissen werden in Zukunft gleichberechtigtmit dabei sein. Mit diesem Veränderungsprozess verknüpft sich auch die1 Diese Einführung in den inklusiven Religionsunterricht stützt sich im Wesentlichenauf Schweiker 2012.

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