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pdf-Datei 1,5 MB - Comenius-Institut Münster

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29Hier geht es eben nicht um Entscheidungen, die jede und jeder auch andershätte fällen können, sondern um grundlegende Beeinträchtigungen, dieeben dieses bewusste Treffen von Entscheidungen als solches einschränken.2.3 Die Bedeutung von BindungDieser ambivalenten Situation von Rechtsanspruch und Selbstverantwortungkann nur dadurch gewehrt werden, dass die liberalen Rechte stets vordem Hintergrund von sozialen Rechten (oder auch – horribile dictu! – von„Gemeinschaftsrechten“) gewichtet werden, die dafür sorgen, dass sich dasTeilhaberecht nicht nur auf das Individuum in seinem Selbstbezug bezieht,sondern stets im Kontext von tragenden (fürsorgenden) Beziehungenmit anderen betrachtet wird. Erst dann führen entsprechende Rechtetatsächlich zu inhaltlich gefüllten Rechten, die dann auch zur Realisierungvon Teilhabe beitragen. In diesem Sinne soll die im Folgenden dargelegteGrundthese lauten: Die mit der Inklusion verbundenen Rechtsansprücheauf mehr Freiheit für Menschen mit Begrenzungen ihrer Möglichkeiten,können nur realisiert werden, wenn es für diese Menschen „tragendeBeziehungen“ gibt. Ohne Zugehörigkeiten, die solche Beziehungen stiften,gibt es auch keine Befähigungen und keinen Freiheitsgewinn für die betreffendenMenschen. Und genau an dieser Stelle liegt die Aufgabe der Kirche.In einem übertragenen Sinne gilt hier der Grundsatz, der in frühkindlicherBildung schon immer wichtig war: Bindung kommt vor Bildung.Die Befähigung zur Selbstverantwortung, die mit der Gewährung liberalerRechte und so auch der Inklusion verbunden ist, greift nur, wenn es hierfüreine umfassende Unterstützung in Gestalt von tragenden Beziehungen gibt.Wenn dies nicht der Fall ist, resultiert das ganze Programm letztlich ineiner Neuverteilung der Ressourcen zwischen denen, die es schaffen, unddenen, die es nicht schaffen, und denen es dann möglicherweise schlechtergeht als vorher. Insofern lebt Inklusion – wie alle liberalen Rechte – vonVoraussetzungen, die sie nicht selbst schaffen kann.Vereinfacht gesagt: Inklusion braucht das Wohlwollen der Menschen,das Wohlwollen der Gesellschaft. Christlich könnte man sagen: Inklusionbraucht dringend Empathie und Nächstenliebe. Nur innerhalb eineswohlwollenden Kontextes entfalten sich Begabungen auch von Menschenmit Beeinträchtigungen. Gegenüber den in der Gesellschaft vorherrschendenRealitäten eines harten konkurrenzgetriebenen Lebens impliziert einselbstbewusstes Inklusionsprogramm mithin eine deutliche Sozialkritik.Dieser Gedanke leitet über zur Rolle und Aufgabe der Kirchen. Sie sinddann gute Inklusionsagenten, wenn sie eben diese „gemeinschaftlichen“Voraussetzungen fördern. Sie sind nicht nur gehalten, in all ihren Praxisbereichen,von der Verkündigung bis hin zur Bildung, in ihrem Gemeinschaftsleben,in Zeugnis und Diakonie der Förderung von Wohlvollen und

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