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pdf-Datei 1,5 MB - Comenius-Institut Münster

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180 Daniela HaasLieblingsfächer des Jungen in der Schule und seinen Umgang mit Medien.Die Atmosphäre war gelöst. Mein Nachbarsjunge beantwortete spontanund flüssig die vorgegebenen Fragen. Dann sprach ich, dem Leitfadendes Interviews folgend, das Thema Religion an, konkret die Frage, ober glaube, dass es Gott gäbe. Die Atmosphäre veränderte sich in meinerWahrnehmung schlagartig. Kaum hatte ich die Frage ausgesprochen, verneinteder Junge vehement und wollte auch nach vorsichtigen Nachfragenoffensichtlich nicht weiter über das Thema sprechen.Die Kommunikation über den eigenen Glauben bzw. Nichtglauben stelltfür viele Heranwachsende eine Peinlichkeit dar. Von daher ist es unschwervorstellbar, dass dies auch das Angebot tut, das etwa ein performativerReligionsunterricht an Schülerinnen und Schüler richtet. Sollen Schülerinnenund Schüler sich im Religionsunterricht schamfrei zeigen können,muss ein entsprechender Rahmen geboten werden. Im Idealfall analysierenLehrkräfte und Schüler und Schülerinnen in der Klasse vorhandeneSchampotenziale und verringern diese bereits, bevor Scham eintritt. Diessoll an einem Beispiel veranschaulicht werden: Ein wichtiges Element desperformativen Religionsunterrichts ist die probeweise Ingebrauchnahmereligiöser Ausdrucksformen. Der Religionsunterricht soll dafür einengeschützten Raum bieten. Meines Erachtens kann das Singen, Tanzenoder Einnehmen einer Gebetshaltung „auf Probe“ peinlich sein. Ziel einesschamsensiblen Religionsunterrichts müsste es daher sein, dass Schülerinnenund Schüler reflektieren, welchen Rahmen sie für eine schamfreieReligionsausübung (auf Probe) benötigen. Können sie ohne Hemmungenin der Halböffentlichkeit der Klasse eine Gebetshaltung einnehmen? Kannes hilfreich sein, wenn dabei alle die Augen schließen? Oder ist es ihnenanfangs doch lieber, sich in einen separaten Raum zurückzuziehen?Je besser die Schüler und Schülerinnen ihre Bedürfnisse hinsichtlicheiner schamfreien religiösen Praxis kennen, desto leichter wird es ihnenfallen, diese in der tatsächlichen Praxis umzusetzen bzw. zu reklamieren.Dadurch würde der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag leisten,dass Schülerinnen und Schüler das in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschriebeneRecht auf ungestörte Religionsausübung wahrnehmen können.Ein wichtiges Kennzeichen ungestörter Religionsausübung ist es nämlich,dass diese schamfrei von statten gehen kann. Es versteht sich von selbst,dass gerade ein schamsensibel gestalteter Religionsunterricht die Grenzender Lehr- und Lernbarkeit des Glaubens zu berücksichtigen und anzuerkennenhat. Auch in einem konfessionellen Religionsunterricht kann eskeinesfalls darum gehen, Schülerinnen und Schüler zu Bekenntnisakten zunötigen. Ziel eines schamsensiblen Religionsunterrichts kann auch keineabsolute Offenheit sein. Schülerinnen und Schüler sollten vielmehr lernenzu differenzieren, was sie anderen von sich mitteilen und zeigen und wassie lieber für sich behalten möchten.

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