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pdf-Datei 1,5 MB - Comenius-Institut Münster

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2072. Strategien zur Entwicklung inklusiver BildungsstrukturenImmer mehr kommunale Vertretungs- und Verwaltungsorgane sowiefreie Träger sehen ein großes bildungspolitisches Potential, das durch dieEntwicklung einer inklusiven Bildungsstruktur freigesetzt werden kann.Unter Berücksichtigung der oben beschriebenen Gestaltungsebenen undunter breiter Bürgerbeteiligung kann dieser Prozess erfolgreich gestaltetwerden. Dazu ist es aber auch notwendig, unter den Führungskräften, Mitarbeiterinnenund Mitarbeitern der beteiligten <strong>Institut</strong>ionen (Jugendhilfe,Sozialhilfe, Gesundheitsamt, Schulverwaltung etc.) sowie allen beteiligtenGruppierungen (Elternverbänden, Kooperationspartnern etc.) eine inklusiveKultur der Wertschätzung und des Umgangs miteinander zu schaffen.Dringend erforderlich für eine inklusive Kultur sind außerdem durchlässigeMitarbeiter-Teams. Diese zeichnen sich durch eine interdisziplinäreBesetzung, Transparenz sowie ein kooperatives Fall-Management aus. Einegemeinsame Fortbildung aller beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin den Verwaltungen kann im Sinne einer „corporate identity“ fürdas gemeinsame Verständnis von Inklusion und den damit verbundenenHerausforderungen grundlegende Akzente setzen.Der nächste Schritt kann dann die Etablierung von inklusiven Strukturensein, wie zum Beispiel die Herstellung von Barrierefreiheit in allenEinrichtungen von der Kita bis zur Schule und zum Hort. Zu deninklusiven Strukturen kann aber auch gehören, dass unterschiedlicheLeistungsbereiche einer Kommune zusammengeführt werden. Eine gemeinsamefachübergreifende Bearbeitung sozialer Problemlagen kann dieBeratung und Leistungserbringung aus einer Hand erleichtern. So habeneinige Kommunen begonnen, sich auf eine gemeinsame Diagnostik zuverständigen, die von allen Zuständigkeitsbereichen anerkannt wird undmehrfache Untersuchungen vermeidet – und damit nicht nur Kostenspart, sondern auch Eltern und Kindern viel Frust erspart.Entscheidend ist, dass die Praxis von einer inklusiven Haltung bestimmtist, in der die Teilhabe aller selbstverständlich ist und ein positives Verständnisvon Unterschieden gestärkt wird.Das Ziel aller kommunalen, schulischen und partnerschaftlichen Bemühungenmuss sein, jedes Kind optimal zu fördern und auf dem Wegzu einer selbstbewussten, neugierigen Persönlichkeit zu begleiten, diemotiviert ist, die vor ihr liegende Zukunft zu gestalten.3. Rechtliche GrundlagenGrundlage für die Umsetzung von inklusiver Bildung in den Sozialräumenist nicht nur die UN-Behindertenrechtskonvention, sondern sind auchder Maßnahmenkatalog der Bundesregierung sowie die Aktionspläne

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