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pdf-Datei 1,5 MB - Comenius-Institut Münster

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132. Biblische PerspektivenDiese theoretischen Grundlagen lassen sich auch auf die biblischen Texteanwenden. Wenn etwa bestimmte Texte einzelne dieser Kriterien mitMacht durchsetzen wollen, wieder andere jedoch die Bewertung vonMenschen nach diesen Maßstäben äußerst kritisch hinterfragen, lässt diesdarauf schließen, dass man sich ihrer bereits zu biblischen Zeiten bewusstwar. Selbst wenn, wie eingangs gezeigt, die Geschlechterdifferenz als daseinzige Unterscheidungsmerkmal zwischen Menschen, das bereits imgöttlichen Schöpfungsplan verankert ist, gesehen wird, kennen biblischeTexte auch andere Kriterien, um die Verschiedenheit von Menschen festzustellen.Im Folgenden sollen einige veranschaulichende Beispiele zumKriterienkatalog aufgezeigt werden.2.1 Wer dazugehört, ist nach der Königszeit genealogischdefiniert: Ethnizität und ReligionDas klassische Instrument 7 , Inklusion und Exklusion zu definieren, ist fürdas AT, aber auch für den Beginn der synoptischen Evangelien im NT, dieGenealogie (Hieke 2010). Sie stellt sowohl ethnisch als auch religiös dieZugehörigkeit von Menschen fest. Genealogien sind vor allem in illiteratenGesellschaften nicht als Blutsverwandtschaft dokumentierende Stammbäumezu verstehen, sondern als Definitionen von sozialer Zugehörigkeit.Am deutlichsten ist dieses Faktum in den Genealogien der Bücher aus dermittleren Perserzeit, Rut, Esra und Nehemia, zu sehen. Wer dazugehört,ist nicht von Geburt aus gegeben, sondern Ergebnis einer argumentativgeführten Diskussion: In den Büchern Esra und Nehemia bestimmendies die Rückkehrer aus dem Exil: Nur jene Menschen, die in der Lagesind, ihren Stammbaum auf Bewohner des vorexilischen Juda zurückzuführen,werden, selbst wenn ihre Familien durch mehrere Generationenhindurch im babylonischen Exil gelebt haben, als zum jüdischen Volkgehörig definiert. Wer in Jerusalem geboren ist und immer dort gelebthat, kann durch diese Konstruktion des „wahren Israel“ plötzlich als fremdangesehen werden (vgl. Esr 7-10; Neh 7,4-38; 10-12). Da eine solcheBestimmung Auswirkung auf „Bürgerrechte“ hat und etwa Eheverbotebedingt (vgl. Esr 9-10; Neh 13), bedeutet dies, dass soeben nach JudaZugezogene versuchen, die Regeln für Inklusion und Exklusion zu ihrenGunsten neu festzulegen.7 Weitere Marker der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft Alt-Israels sind die religiösdefinierten wie Beschneidung, das Feiern der Feste und das Halten des Sabbatssowie ein Leben nach der Kaschrut, nach den Speisegesetzen.

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