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Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz

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Methoden<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Wider</strong> <strong>die</strong> <strong>Ratlosigkeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kinderdelinquenz</strong>.<br />

Präventive Ansätze und Konzepte. München 2000<br />

tungsstelle in jedem Fall – wenngleich mehr oder minder sichtbar –<br />

durch <strong>die</strong> polizeilichen Maßnahmen ausgelöst oder verstärkt wird.<br />

Gleichzeitig kann in <strong>die</strong>ser Situation nicht auf bisher bewährte Bewältigungsmuster<br />

zurückgegriffen werden, insbesondere nicht auf<br />

<strong>die</strong>, <strong>die</strong> zur Konfrontation <strong>mit</strong> dem Gesetz führten. Die Veränderungsbereitschaft<br />

und <strong>die</strong> Akzeptanz der angebotenen Hilfen sind in<br />

<strong>die</strong>ser Phase besonders ausgeprägt. Generell wird in den Beratungsgesprächen<br />

zwischen Person und Tat getrennt, um einerseits den<br />

Kindern und Jugendlichen da<strong>mit</strong> <strong>die</strong> Gelegenheit zur Anerkennung<br />

ihrer Werte und Stärken zu geben und andererseits eine Auseinandersetzung<br />

<strong>mit</strong> der Delinquenz und den sich daraus ableitenden Folgen<br />

zu ermöglichen.<br />

Mit einer Verzögerung der Reaktionen sinkt <strong>die</strong> Annahmebereitschaft<br />

gegenüber den Hilfsangeboten drastisch, da <strong>die</strong> Kinder und Jugendlichen<br />

ihr Gleichgewicht dann bereits <strong>mit</strong> den ihnen zur Verfügung<br />

stehenden Bewältigungskompetenzen wieder hergestellt haben.<br />

Auch hier kommt in Form der Einzelfallarbeit der Ansatz der Krisenintervention<br />

zur Anwendung. Im Unterschied zum eigentlichen (biographie-<br />

und verhaltensorientierten) Vorgehen der JUBP wurde bei<br />

strafunmündigen Laden<strong>die</strong>ben <strong>die</strong> deliktorientierte Herangehensweise<br />

(<strong>im</strong> Sinne schnellerer angemessener devianzpädagogischer<br />

Reaktionen) gewählt. Beratung <strong>im</strong> Sinne altersangemessener emphatischer<br />

Gespräche, allgemeine Beratung der Eltern, Begleitung,<br />

Moderation und Ver<strong>mit</strong>tlung dominieren als Handlungsstrategien<br />

<strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>die</strong>ser Klientel und den Eltern. Unabhängig von den<br />

tatzeitnahen Reaktionen durch <strong>die</strong> Jugendberatungsstelle obliegt es<br />

der Polizei, nach dem Abschluß der Er<strong>mit</strong>tlungen einen Bericht für<br />

das Jugendamt zu erstellen.<br />

Von den Jugendlichen und Heranwachsenden, denen seit 1996<br />

»Spontane Schadenswiedergutmachung« (SSW) angeboten wurde,<br />

sind nur unter 10% <strong>im</strong> Projektrahmen wieder <strong>mit</strong> Laden<strong>die</strong>bstahl<br />

aufgefallen. Dies ermunterte dazu, <strong>die</strong> Reaktionsform auch auf <strong>die</strong><br />

Altersgruppe der Kinder auszudehnen. Die Kontaktherstellung von<br />

der Polizei zum Sozialarbeiter bedurfte vieler Absprachen und intensiver<br />

Überzeugungsarbeit bei den Polizeivollzugsbeamten, konkret<br />

<strong>mit</strong> den Dienstabteilungsführern bei der Polizei.<br />

Eine konkrete gesetzliche Grundlage für <strong>die</strong> Form der ambulanten<br />

Krisenintervention gibt es <strong>im</strong> Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)<br />

nicht. Allerdings basiert <strong>die</strong> Arbeit der JUBP auf §1, §13 und §14<br />

KJHG. Im Sinne des §12 KJHG wird <strong>die</strong> JUBP zielgruppenspezifisch<br />

beratend tätig.<br />

Grundlage der Arbeit von JUBP ist darüber hinaus zum einen <strong>die</strong><br />

Zuständigkeitsverordnung des Gesetzes für Sicherheit und Ordnung<br />

des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.06.1992. Hier wird gemäß §1 (4)<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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