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Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz

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Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Wider</strong> <strong>die</strong> <strong>Ratlosigkeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kinderdelinquenz</strong>.<br />

Präventive Ansätze und Konzepte. München 2000<br />

lung Jugendgerichtshilfe stellt einen wichtigen Part in dem beratenden<br />

pädagogischen Arbeitskreis dar, da sie un<strong>mit</strong>telbare Kenntnisse<br />

und Erfahrungen durch <strong>die</strong> Arbeit <strong>mit</strong> delinquenten Jugendlichen<br />

hat, <strong>die</strong> eine Ableitung bezüglich der Arbeit <strong>mit</strong> den Kindern durchaus<br />

zulassen. So<strong>mit</strong> kann <strong>die</strong> Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe<br />

beratend ihre Erfahrungen einfließen lassen, um das Delikt des Kindes<br />

einschätzen und bewerten zu können. Einzelfall- und Gruppenarbeit<br />

sowie <strong>die</strong> Auswahl der Kinder werden hier diskutiert. Die Mitarbeiterin<br />

berichtet über den Stand der bisherigen Entwicklung in<br />

der Kontakt- und Diagnosephase. Dabei werden <strong>die</strong> Motivation und<br />

<strong>die</strong> bisherige Zusammenarbeit zwischen dem Kind, dessen Eltern<br />

und der Mitarbeiterin dargestellt und diskutiert. Des weiteren kommt<br />

es zu einer Darstellung der erhobenen Diagnostik, <strong>die</strong> entscheidend<br />

<strong>die</strong> weitere Vorgehensweise beeinflußt. Aufgrund der Ergebnisse<br />

erfolgt <strong>die</strong> Entscheidung über <strong>die</strong> Aufnahme in <strong>die</strong> Einzelfallbetreuung.<br />

Entscheidungsträger sind in <strong>die</strong>sem Fall <strong>die</strong> Mitglieder des pädagogischen<br />

Arbeitskreises. Auch während der gesamten Betreuung<br />

erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Einschätzung über <strong>die</strong> Entwicklung<br />

der einzelnen Fälle.<br />

Unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien erfolgt <strong>die</strong> Auswahl<br />

der auffällig gewordenen Kinder:<br />

wiederholte delinquente Handlungen innerhalb eines kurzen<br />

Zeitraumes;<br />

ein Delikt liegt vor, das in seinem Ausmaß als schwerwiegend<br />

zu bezeichnen ist, so z.B. Körperverletzung, besonders schwerer<br />

Diebstahl oder Erpressung <strong>mit</strong> Körperverletzung;<br />

Unterbreitung des Angebotes des JKPP auch entsprechend des<br />

Einzelfalles, in dem aus psychologischer Sicht ein Angebot sinnvoll<br />

und notwendig erscheint.<br />

Wenn das Kind aufgenommen werden soll, klärt zunächst der ASD,<br />

ob das Kind und seine Familie bereits in andere Angebote der Jugendhilfe<br />

integriert sind, um so Doppelbetreuungen zu vermeiden.<br />

Kann eine Mehrfachbetreuung ausgeschlossen werden, schreibt <strong>die</strong><br />

Abteilung Jugendsozialarbeit <strong>die</strong> Familie an und stellt »drudel 11 e.V.«<br />

sowie das Anliegen kurz vor.<br />

Das Projekt »drudel 11 e.V.« schreibt einige Tage später an <strong>die</strong> Eltern<br />

und schlägt einen Hausbesuchstermin vor. Gibt es keine Antwort<br />

der Eltern, gilt der vorgeschlagene Termin als verbindlich. Der Hausbesuch<br />

findet etwa eine Woche nach der brieflichen Kontaktaufnahme<br />

statt, <strong>die</strong> Teilnahme an dem Programm ist aber freiwillig.<br />

Durch gute Zusammenarbeit aller am Prozeß Beteiligten und dem<br />

effektiven Verfahrensablauf innerhalb des Netzwerkes, war es bisher<br />

möglich, bei besonders schwerwiegenden Delikten zwischen dem<br />

Delikt und dem Hausbesuch nicht mehr als sieben Tage vergehen zu<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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