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Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz

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Brigitte Welz-Stadelbauer<br />

Heiner Schäfer<br />

161<br />

Vorbemerkung<br />

Lokaler Kontext<br />

Träger<br />

Ziele<br />

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Wider</strong> <strong>die</strong> <strong>Ratlosigkeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kinderdelinquenz</strong>.<br />

Präventive Ansätze und Konzepte. München 2000<br />

Soziale Gruppenarbeit für<br />

strafunmündige Kinder<br />

Soziale Gruppenarbeit nach § 29 Kinder-und Jugendhilfegesetz<br />

(KJHG) soll »älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung<br />

von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen«.<br />

Inzwischen hat <strong>die</strong>ses Angebot auch in der Arbeit <strong>mit</strong> delinquenten<br />

Kindern (unter 14jährige) an Bedeutung gewonnen. Soziale Gruppenarbeit<br />

wird nämlich von vielen Jugendämtern genutzt, wenn für<br />

mehrfach von der Polizei »erwischte« Kinder Hilfen benötigt werden.<br />

Hinter dem Etikett »Soziale Gruppenarbeit« verbirgt sich allerdings<br />

ein heterogenes Angebot, werden unterschiedliche Ansprüche und<br />

Ziele formuliert. In der Regel wird das Angebot von freien Trägern<br />

der Jugendhilfe durchgeführt, der öffentliche Träger weist <strong>die</strong> Kinder<br />

nur zu und finanziert. Im folgenden wird über ein Beispiel berichtet,<br />

an dem sich – ungeachtet der Heterogenität der Angebote – verbreitete<br />

Strukturen und Probleme beschreiben lassen.<br />

»Soziale Gruppenarbeit« wurde als Angebot der »GRUPPE e.V« für<br />

Kinder <strong>mit</strong> Schwierigkeiten in der Entwicklung und <strong>mit</strong> Problemen<br />

<strong>im</strong> Verhalten für drei Gebietskörperschaften konzipiert: <strong>die</strong> Landkreise<br />

Hof <strong>mit</strong> ca. 100.000 und Wunsiedel <strong>mit</strong> 90.000 Einwohnern<br />

sowie <strong>die</strong> Stadt Hof <strong>mit</strong> ca. 50.000 Einwohnern. In <strong>die</strong>sem Einzugsgebiet<br />

arbeitet der Träger schon länger ambulant <strong>mit</strong> straffälligen<br />

Jugendlichen und Heranwachsenden und deshalb eng <strong>mit</strong> der Jugendgerichtshilfe<br />

zusammen. Über sie war auch das Jugendamt von Beginn<br />

an in <strong>die</strong> Entwicklung des Konzepts eingebunden, anschließend<br />

wurde das Angebot in <strong>die</strong> Jugendhilfepläne aufgenommen.<br />

Die »GRUPPE e.V« ist ein gemeinnütziger Verein und als anerkannter<br />

Träger der freien Jugendhilfe schon lange Jahre in der Betreuung<br />

straffälliger oder von Straffälligkeit bedrohter Jugendlicher und Heranwachsender<br />

tätig. Erfahrung hat sie deshalb vor allem <strong>mit</strong> der<br />

Durchführung ambulanter Maßnahmen nach § 10 Jugendgerichtsgesetz<br />

(JGG) und <strong>mit</strong> Hilfen für junge Volljährige sowie deren Nachbetreuung<br />

(§41 KJHG).<br />

In den letzten Jahren wurden in der Region häufiger als zuvor Straftaten<br />

von gerade 14 Jahre alt gewordenen Jugendlichen gerichtlich<br />

geahndet, <strong>die</strong> als strafunmündige Kinder mehrerer und/oder schwerwiegender<br />

»Straftaten« beschuldigt wurden, und <strong>die</strong> <strong>die</strong> Jugendhilfeangebote,<br />

an denen sie freiwillig hätten teilnehmen können, nicht<br />

angenommen hatten. Diese Ablehnung konnte manchmal der Uneinsichtigkeit<br />

der Familien zugeschrieben werden, in vielen Fällen<br />

konnte aber auch <strong>die</strong> Jugendhilfe keine, auf <strong>die</strong> Problematik passen-<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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