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Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz

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Rechtliche Grundlage<br />

198<br />

Angebote<br />

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Wider</strong> <strong>die</strong> <strong>Ratlosigkeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kinderdelinquenz</strong>.<br />

Präventive Ansätze und Konzepte. München 2000<br />

zen hergestellt werden, an denen sich <strong>die</strong> Kinder häufig aufhalten.<br />

In <strong>die</strong>sen Fällen stellen <strong>die</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich<br />

selbst und <strong>die</strong> ambulante und intensive Begleitung vor. Sie bieten<br />

konkrete Hilfen an und besprechen das weitere Vorgehen <strong>mit</strong> dem<br />

Kind. Wenn es <strong>die</strong> Hilfe annehmen will, wird zunächst ein Vertrag<br />

geschlossen. Partner sind das Kind und das Projekt. In <strong>die</strong>sem Vertrag<br />

werden <strong>die</strong> Ziele und <strong>die</strong> Dauer der Begleitung festgeschrieben.<br />

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist <strong>die</strong> Zust<strong>im</strong>mung<br />

der Eltern zum Vertrag zwingend erforderlich. Diese Unterschriften<br />

werden in Leipzig durch den ASD eingeholt, der meist schon länger<br />

Kontakte zur Familie hat und <strong>die</strong> Eltern relativ gut kennt. Trotzdem<br />

ist <strong>die</strong> Zust<strong>im</strong>mung der Eltern nicht <strong>im</strong>mer einfach zu bekommen,<br />

<strong>die</strong>s gehört zu den schwierigeren Aufgaben und kann zu einem kritischen<br />

Punkt werden – allerdings hat sich bisher in der Praxis noch<br />

<strong>im</strong>mer eine Lösung finden lassen.<br />

Das Projekt bietet als Ergänzung zur »Hilfe zur Erziehung« und zur<br />

»Hilfe für junge Volljährige« (§§27 ff. KJHG) <strong>die</strong> »Ambulante Intensive<br />

Begleitung« an. AIB ist als »Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung«<br />

(§35 KJHG) in Verbindung <strong>mit</strong> den Vorschriften über <strong>die</strong><br />

Mitwirkung und den Hilfeplan (§36 KJHG) rechtlich abgesichert.<br />

Das Konzept AIB sieht keine langfristige Begleitung der Kinder und<br />

Jugendlichen vor, eine langanhaltende intensive Beziehung soll deshalb<br />

auch gar nicht erst aufgebaut werden. Ausdrücklich wird »Hilfe<br />

zur Selbsthilfe« angeboten. Die Begleitung ist ressourcenorientiert,<br />

d.h. vorhandene Ressourcen, <strong>die</strong> von den Kindern und Jugendlichen<br />

zur Lösung ihrer Probleme genutzt werden können, werden zusammengeführt.<br />

Dazu zählen sowohl Hilfen verschiedener Institutionen<br />

wie auch Ressourcen <strong>im</strong> persönlichen Umfeld der jungen Menschen.<br />

Diese Hilfen sollen eine Stabilisierung und <strong>die</strong> dauerhafte (Re-)Integration<br />

möglich machen und absichern. AIB orientiert ihre Angebote<br />

ausdrücklich an den Interessen der Klienten. Es werden »passende«<br />

Lösungen gesucht und <strong>die</strong>se machen Flexibilität zu einem wichtigen<br />

Prinzip in der Arbeit. Vorgefertigte Lösungen kann es nicht geben,<br />

<strong>die</strong> Probleme sind von Fall zu Fall viel zu unterschiedlich.<br />

Im Mittelpunkt der Lösungsfindung stehen <strong>die</strong> Wertvorstellungen<br />

und Gewohnheiten der jungen Menschen. AIB strebt nicht <strong>die</strong> Änderung<br />

der Persönlichkeit der Jugendlichen an, sondern will ein soziales<br />

Netz von Unterstützern entwickeln und aktivieren. Es bildet<br />

den Rahmen für <strong>die</strong> notwendige Stabilität <strong>im</strong> Leben der Kinder und<br />

Jugendlichen, so daß weiteres auffälliges Verhalten weitgehend verhindert<br />

wird.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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