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Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz

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Mediation als Alternative<br />

zu rechtlichen Sanktionen<br />

64<br />

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Wider</strong> <strong>die</strong> <strong>Ratlosigkeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kinderdelinquenz</strong>.<br />

Präventive Ansätze und Konzepte. München 2000<br />

Das Angebot der Mediationsausbildung für das Lehrerkollegium<br />

wurde von verschiedenen Aktivitäten zur Gewaltprävention begleitet.<br />

Für alle Angehörigen der Schule stand an einem Projekttag ein<br />

Kommunikationstraining: <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> Aggression und Gewalt <strong>im</strong><br />

öffentlichen Raum (Anti-Gewalt-Training) auf dem Plan. Eine zweite<br />

Veranstaltung, an der ein Teil der Lehrer teilnahm, war dem <strong>Umgang</strong><br />

<strong>mit</strong> Aggression und Gewalt <strong>im</strong> schulischen Umfeld gewidmet.<br />

Beide Seminare wurden von einem Polizeibeamten der »Initiative<br />

Schutz vor Kr<strong>im</strong>inalität e.V.« aus Berlin geleitet. Der Jugendkoordinator<br />

der Polizei Frankfurt am Main führte zusammen <strong>mit</strong> einem<br />

Sozialarbeiter/-pädagogen des Frankfurter Kinderbüros ein Selbstbehauptungstraining<br />

für 19 Lehrer durch. Zum Abschluß des Schuljahrs<br />

fand eine zweitägige schulinterne Fortbildung für <strong>die</strong> Klassenlehrer<br />

der Förderstufen statt, <strong>die</strong> »Methoden, Regeln und Rituale«<br />

sowie das »Eingangsprogramm Mediation« umfaßte. Speziell für<br />

<strong>die</strong> Schüler der 5. Klassen, der 7. und 8. Haupt- und Realschulklassen<br />

sowie für <strong>die</strong> Schülervertreter aus allen Klassen gab es ein<br />

Selbstbehauptungstraining »Handlungskompetenz in Gewaltsituationen«,<br />

das von Mitarbeitern des Frankfurter Kinderbüros veranstaltet<br />

wurde. Weitere Aktivitäten, wie z.B. eine Einführung in PART,<br />

einem Traininsprogramm für den professionellen <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> gewalttätigen<br />

Menschen, sind geplant.<br />

Anhand der Programme <strong>die</strong>ser Schulen läßt sich zeigen, daß Mediation<br />

keine singuläre Veranstaltung darstellen muß, sondern in verschiedene<br />

andere Aktivitäten zur konstruktiven Konfliktbearbeitung<br />

und Gewaltprävention eingebettet sein kann.<br />

Schulen setzen bei Konflikten <strong>mit</strong> Schülern überwiegend Erziehungs-<br />

und Ordnungsmaßnahmen ein. Diese sind <strong>im</strong> Schulrecht der<br />

Bundesländer geregelt und sollen der Erreichung des Bildungs- und<br />

Erziehungsziels der Schule ohne gravierende Störungen des Schulunterrichts<br />

und des Schullebens <strong>die</strong>nen. Erziehungsmaßnahmen<br />

sind als pädagogische Reaktionsmöglichkeiten auf kleinere Störungen<br />

und Konflikte <strong>im</strong> Schulalltag gedacht. In einigen Schulgesetzen<br />

beispielhaft aufgezählt, können sie von Einzelgesprächen <strong>mit</strong> dem<br />

Schüler bis hin zur Mißbilligung seines Verhaltens vor der Klasse reichen.<br />

Einsatz und Auswahl von Erziehungsmaßnahmen unterliegen<br />

der pädagogischen Freiheit der Lehrkräfte, sollen aber unter erzieherischen<br />

Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten erfolgen und müssen<br />

den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten. Ordnungsmaßnahmen<br />

erfüllen zwar auch pädagogische Zwecke, sollen aber in erster<br />

Linie schwerwiegende Beeinträchtigungen der Unterrichts- und<br />

Erziehungsarbeit der Schule für <strong>die</strong> Zukunft verhindern. Sie sind in<br />

den Schulgesetzen der Länder abschließend aufgezählt und umfassen<br />

in der Regel <strong>die</strong> Überweisung in eine Parallelklasse, den zeitwei-<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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