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Wider die Ratlosigkeit im Umgang mit Kinderdelinquenz

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Zugang zur Zielgruppe<br />

Arbeitsstelle Kinder- und Jugendkr<strong>im</strong>inalitätsprävention (Hrsg.):<br />

<strong>Wider</strong> <strong>die</strong> <strong>Ratlosigkeit</strong> <strong>im</strong> <strong>Umgang</strong> <strong>mit</strong> <strong>Kinderdelinquenz</strong>.<br />

Präventive Ansätze und Konzepte. München 2000<br />

Es ist auffällig, daß jugendspezifische Probleme <strong>mit</strong> Eltern (z.B. wegen<br />

des Freundeskreises, wegen dem abendlichen Weggehen, dem<br />

Schulbesuch etc.) und das Weglaufen der Mädchen aufgrund der<br />

oben beschriebenen geschlechtsspezifischen Wahrnehmung von<br />

Mädchen deutlich anders bewertet werden als bei Jungen. So läßt<br />

sich pointiert zusammenfassen: Verhaltensweisen, <strong>die</strong> Mädchen in<br />

geschlossene He<strong>im</strong>e bringen, hätten bei Jungen keine solch weitreichenden<br />

Konsequenzen.<br />

Die pädagogisch Verantwortlichen können in der konkreten Arbeit<br />

meist intuitiv einschätzen, ob das Mädchen »richtig« untergebracht<br />

ist oder nicht. Bei Zweifel wird von den Verantwortlichen – gerade<br />

in Zeiten von Belegungsdruck – hohe Integrität und diplomatisches<br />

Geschick verlangt, <strong>die</strong> Maßnahme wieder rückgängig zu machen<br />

bzw. eine passende Alternative zu suchen. Dies ist häufig das größte<br />

Problem, da es <strong>die</strong> Bereitschaft und auch <strong>die</strong> personellen Ausstattungen<br />

von offenen Einrichtungen nicht <strong>im</strong>mer leicht machen, für<br />

<strong>die</strong>se als »besonders schwierig« geltenden Kinder und Jugendlichen<br />

einen anderen, geeigneteren Platz zu finden.<br />

Der erste Kontakt erfolgt meist durch telefonische Anfragen von<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter, v.a. bei strafunmündigen<br />

Mädchen. Dabei werden <strong>die</strong> aktuelle Situation der<br />

Mädchen, ihre lebensgeschichtliche Problematik und <strong>die</strong> Erwartungen<br />

an <strong>die</strong> geschlossene Einrichtung geschildert, um möglichst frühzeitig<br />

<strong>die</strong> Frage zu klären, ob das Mädchen tatsächlich einen geschlossenen<br />

Rahmen braucht. Liegen bereits strafrechtlich verfolgte Delikte<br />

vor, kann es Weisungen von Gerichten <strong>mit</strong> der Auflage »Unterbringung<br />

in Geschlossenheit« geben. Opt<strong>im</strong>al (aber nicht <strong>im</strong>mer<br />

möglich) ist es, wenn ohne Belegungsdruck berücksichtigt werden<br />

kann, ob das Mädchen <strong>mit</strong> seiner spezifischen Problematik in <strong>die</strong><br />

Gruppe (<strong>mit</strong> einem freien Platz) paßt.<br />

Nach Studium der Akten und nach Abklärung <strong>mit</strong> den Erziehungsberechtigten<br />

wird – soweit nicht vorhanden – ein richterlicher<br />

Beschluß beantragt, ohne den geschlossene Unterbringung nicht<br />

möglich ist. Eine Anhörung des Mädchens und ein psychiatrisches<br />

Gutachten sind für <strong>die</strong>sen Beschluß erforderlich. Auch <strong>die</strong> Eltern<br />

müssen, falls sie das Aufenthaltsbest<strong>im</strong>mungsrecht über das Mädchen<br />

haben, zust<strong>im</strong>men. Andernfalls entscheidet das zuständige<br />

Jugendamt. Auch dort muß <strong>die</strong> Maßnahme – nicht zuletzt wegen<br />

den äußerst hohen Kosten der Maßnahme – durch <strong>die</strong> Jugendamtsleitung<br />

bzw. von anderen Kostenträgerleitungen, bestätigt werden.<br />

www.dji.de/jugendkr<strong>im</strong>inalitaet

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