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Tournesol- Pilotprojekt - FWG Idstein

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Wie der Landrat berichtete, waren in den letzten Wochen rund 420<br />

000 Euro beim Rheingaubad investiert worden – und das nur, um<br />

Sicherheitsauflagen zu erfüllen und die Zwangsschließung des Bades<br />

zu verhindern. Weitere Investitionen würden jetzt aber gestoppt, bis<br />

Klarheit über die Zukunft und einen möglichen privaten Investor<br />

besteht.<br />

<strong>Idstein</strong>er Zeitung vom 21. Oktober 2004<br />

<strong>Idstein</strong> gibt Bäder-Zuschuss nicht verloren<br />

Große Besorgnis bei Stadtverordneten und in der Verwaltung<br />

über Sperrvermerk beim Kreis<br />

Besorgt sind <strong>Idstein</strong>s Kommunalpolitiker darüber, dass der Kreistag<br />

den Sperrvermerk bezüglich des Zuschusses an die Stadt <strong>Idstein</strong> zur<br />

Kreisbeteiligung an den Hallenbad-Betriebskosten bisher nicht<br />

aufgehoben hat.<br />

Rund 320 000 Euro sind es, die als Einnahmeposten im <strong>Idstein</strong>er<br />

Haushalt „auf der Kippe stehen“. Lange Jahre hatten die <strong>Idstein</strong>er um<br />

eine Gleichbehandlung mit dem Rheingau-Bad in Geisenheim<br />

gekämpft und nach zähem Ringen im letzten Jahr den Durchbruch<br />

erzielt, doch jetzt sehen sie ihre Felle wieder davonschwimmen, sollte<br />

nicht rechtzeitig der Sperrvermerk im<br />

Kreis-Etat aufgehoben werden. Bei ihren Beratungen über einen CDU-<br />

Antrag zum Thema Hallenbadzuschuss nahm <strong>Idstein</strong>s Haupt- und<br />

Finanzausschuss (HFA) Kenntnis von einem wenige Tage zuvor<br />

verfassten Schreiben des Bürgermeisters an den Landrat, in dem<br />

Gerhard Krum die Sorge über das drohende Ausbleiben des<br />

Zuschusses ausdrückt. Krum erinnert in dem Brief an die<br />

Bedingungen, die an die Zahlung geknüpft sind – unter anderem die<br />

Vorgabe, dass der Kreis eine Einflussmöglichkeit auf die<br />

Kostenentwicklung und die Betriebsführung des Bades erhalte. Die<br />

Bedingungen, so Krum, seien erfüllt.<br />

Bis über die Betriebsführung der Bäder in Geisenheim und <strong>Idstein</strong><br />

neue Entscheidungen – zum Beispiel über die Beteiligung privater<br />

Partner – getroffen würden, sollte das Gleichbehandlungsprinzip<br />

Bestand haben, der Zuschuss also weiter gezahlt werden, andernfalls<br />

aber oder der zugrunde liegende Kreistagsbeschluss aufgehoben<br />

werden. „Das hätte dann allerdings eine Initiative der Stadt zur Folge,<br />

eine Kürzung des Kreisumlagebetrages zu erreichen, da es sich beim<br />

Hallenbad ja – wie in Geisenheim – um eine Infrastruktureinrichtung<br />

von überörtlicher Bedeutung handelt.“ Eine Diskussion über die<br />

Ungleichheit der Höhe der Kreisinvestitionen in den Kreisteilen sollte<br />

nach Krums Ansicht aber vermieden werden.<br />

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