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Tournesol- Pilotprojekt - FWG Idstein

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Dass es höchste Eisenbahn in Sachen Schadensbehebung sein müsse,<br />

geht aus dem Schreiben der Oberbank an <strong>Tournesol</strong> hervor, datiert von<br />

Montag, 27. August. In einer Antwort an Geschäftsleiter Hermann Pacher,<br />

der der Oberbank die Schäden geschildert haben muss, weist die<br />

Oberbank darauf hin, dass bei dieser möglichen Gefahr im Verzug<br />

befürchtet werden müsse, dass bei Bruch der Scheiben Personen- und<br />

andere Schäden entstehen.<br />

„Wir müssen Sie daher auch aus diesem Grund dringend ersuchen, den<br />

Publikumsverkehr in den möglicherweise betroffenen Bereichen des Bades<br />

sofort einzustellen und diese Bereiche zu sperren, um solche Gefahren<br />

auszuschließen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch<br />

Nichtbeachtung dieser Aufforderung entstehen“, heißt es im Oberbank-<br />

Schreiben an die <strong>Tournesol</strong>-Geschäftsleitung. Die Oberbank stellt<br />

gegenüber <strong>Tournesol</strong> unmissverständlich fest, dass die alleinige<br />

Verantwortung für eventuelle weitere Schäden bei <strong>Tournesol</strong> als Betreiber<br />

des Bades liege, wobei die Oberbank auch von einer persönlichen<br />

Verantwortlichkeit der für den Betrieb zuständigen Personen ausgehe.<br />

Gleichzeitig gibt die Oberbank <strong>Tournesol</strong> den Hinweis, den für die Mängel<br />

verantwortlichen Subunternehmer aufzufordern, diese Schäden<br />

unverzüglich zu beheben. Die Oberbank stellt in diesem Zusammenhang<br />

fest: „Für uns stellt sich die Sachlage also so dar, dass Ihr Unternehmen<br />

den Besitz am Bad ohne Recht zum Besitz - somit widerrechtlich - ausübt.<br />

Schon aus diesem Grund müssen wir Sie nochmals auffordern, jeden<br />

Publikumsverkehr im Bad einzustellen und das Bad unverzüglich zu<br />

räumen“, heißt es wörtlich im Brief.<br />

Bedeuten die Schäden an der Kuppel des <strong>Idstein</strong>er <strong>Tournesol</strong>-Bades eine Gefahr für<br />

Badegäste? Streit gibt es jedenfalls darüber, wer zuständig ist. Archivfoto: privat<br />

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