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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Gesetzlicher Auftrag der<br />

Unternehmensflurbereinigung<br />

Netzdiagramm – Drittplanungsträger<br />

93<br />

96<br />

Naturschutz und<br />

Landschaftspflege<br />

Vermeidung von Verlusten an<br />

Eigentumsflächen<br />

100 94<br />

93<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Wichtigkeit Zielerreichung<br />

BMS Consulting GmbH<br />

Seite 143<br />

BMS Consulting GmbH<br />

97<br />

98<br />

Behebung entstandener<br />

Bewirtschaftungsnachteile<br />

Abbildung 88: Bedeutung des gesetzlichen Auftrags sowie Zielerreichung<br />

aus Sicht der Träger öffentlicher Belange (TÖB) 62<br />

Für die Grundstückseigentümer ergibt sich erwartungsgemäß mit gut<br />

74% der geringste gewichtete Gesamtzielerreichungsgrad. Dennoch<br />

folgt aus <strong>dem</strong> Ergebnis, dass immerhin rund Dreiviertel der betroffenen<br />

Eigentümer den gesetzlichen Auftrag insgesamt als erfüllt ansehen.<br />

Die gewichteten Gesamtzielerreichungsgrade der anderen befragten<br />

Gruppen liegen alle deutlich über 90%. Somit ist die Zufriedenheit<br />

der Vorstände der Teilnehmergemeinschaften, der <strong>Projekt</strong>träger<br />

und der Träger öffentlicher Belange mit <strong>dem</strong> Beitrag, den die ausgewählten<br />

Flurbereinigungsverfahren allgemein <strong>zu</strong>r Erreichung der<br />

gesetzlichen Ziele leisten konnten, bedeutend höher als die der<br />

Grundstückseigentümer. Der gewichtete Gesamtzielerreichungsgrad<br />

der befragten Vorstände der Teilnehmergemeinschaften liegt beispielsweise<br />

bei gut 91%. Für die betroffenen <strong>Projekt</strong>träger ergibt sich<br />

hinsichtlich der Zielerreichung ein Gesamtindikator in Höhe von ca.<br />

62 Zu den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) eines Bodenordnungsverfahrens gehören beispielsweise<br />

Gemeinden, Landkreise, die Landwirtschaftskammer und Landwirtschaftsverbände.

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