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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Ist die Durchführung von Bodenordnungsverfahren <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng von großen<br />

Bauprojekten aus Ihrer Sicht sinnvoll? Gibt es in diesem Zusammenhang konkrete<br />

Erfahrungswerte?<br />

Für den öffentlichen Vorhabenszweck muss u. a. eine fachgesetzlich geregelte Enteignung<br />

<strong>zu</strong>lässig und ein Planfeststellungsverfahren o. ä. eingeleitet sein. Selbst wenn der Vorhabenträger<br />

den Flächenbedarf in das Verfahren einbringt, ist die Ausweisung und Zuteilung einer<br />

Fläche an der geplanten Stelle nur über ein 87-Verfahren möglich, weil das Eigentum an<br />

dieser Stelle entzogen wird, selbst wenn die wertgleiche Abfindung im Land sichergestellt ist.<br />

Für alle linearen Vorhaben wie Trassen und Deiche ist ein 87-Verfahren allein schon wegen<br />

der notwendigen Regulierung der Durchschneidungsschäden bei Flächen und Verkehr notwendig.<br />

Fragwürdig sind vereinzelte Tendenzen, für vorgebliche Natur- und Landschaftszwecke<br />

<strong>zu</strong> sehr auf diese Schadensbeseitigung <strong>zu</strong> verzichten.<br />

Für die agrarstrukturverträgliche und aus landschaftsrechtlichen Gründen relativ eingriffsnah<br />

erforderliche Realisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist ein 87-Verfahren das<br />

beste Instrument. Die aktuelle Novelle des Landschaftsschutzgesetzes verbessert seine<br />

Einsatzvorausset<strong>zu</strong>ngen, in<strong>dem</strong> die räumliche Entkoppelung über die Kreisregion hinaus in<br />

der naturräumlichen Region ermöglicht werden soll.<br />

Ist die Flurbereinigung aus Ihrer Sicht das mildere Mittel (für die Flächenbereitstellung<br />

des Bauprojektes)?<br />

Das §87-Verfahren ist in vielen Urteilen im Vergleich <strong>zu</strong>r Enteignung als die rechtlich mildere<br />

Form des Eingriffs in das Eigentum bewertet worden. Wegen der viel besseren Beseitigung<br />

ökonomisch und ökologisch nachteiliger Folgen des Eigentumseingriffs gilt dies in Fällen von<br />

linearen Trassenvorhaben praktisch um so mehr.<br />

Sind aus Ihrer Sicht die Einwände im Anhörungsverfahren durch ein gleichzeitig<br />

durchgeführtes Bodenordnungsverfahren geringer bzw. die allgemeine Akzeptanz<br />

bei den betroffenen Grundstückseigentümern und der Landwirtschaft für das Bauprojekt<br />

höher?<br />

Grundsätzliche Gegner der Planung und Grundeigentümer, die ihre privaten Interessen sehr<br />

gut vertreten können, werden ihre Einwendungen im Anhörungsverfahren um so heftiger<br />

vortragen, wenn ein geplantes 87-Verfahren ihnen einen Großteil der Ablehnungsgründe<br />

entzieht. Die Mehrheit der Betroffenen wird ein Trassen-Vorhaben mit einem 87-Verfahren<br />

eher akzeptieren.

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