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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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� Entschädigungen<br />

Seite 152<br />

BMS Consulting GmbH<br />

Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere<br />

An- und Durchschneidungsschäden <strong>zu</strong>sammenhängender Besitzstücke,<br />

die bei der Umset<strong>zu</strong>ng öffentlicher Bauvorhaben im Regelfall<br />

auftreten und unter anderem als Grundlage <strong>zu</strong>r Berechnung der<br />

an die betroffenen Grundstückseigentümer <strong>zu</strong> entrichtenden Entschädigungszahlungen<br />

dienen, können mit Hilfe der Flurbereinigung<br />

wesentlich verringert bzw. im Idealfall sogar vermieden werden.<br />

Dem stehen die im Flurbereinigungsverfahren anfallenden Nut<strong>zu</strong>ngsausfallentschädigungen<br />

gegenüber. Außerhalb der Unternehmensflurbereinigung<br />

werden Nut<strong>zu</strong>ngs- und Eigentumsent<strong>zu</strong>g<br />

in der Regel zeitgleich vollzogen. In der Flurbereinigung erfolgt <strong>zu</strong>erst<br />

der Nut<strong>zu</strong>ngsent<strong>zu</strong>g. Der Neubesitz wird, falls keine Ersatzflächen<br />

<strong>zu</strong>r Verfügung stehen, unter Umständen erst erheblich später<br />

geregelt. In diesem Fall sind an die betroffenen Landwirte Nut<strong>zu</strong>ngsausfallentschädigungen<br />

<strong>zu</strong> zahlen.<br />

Insgesamt sind die von den <strong>Projekt</strong>trägern <strong>zu</strong> leistenden Entschädigungszahlungen<br />

normalerweise dennoch deutlich geringer, wenn<br />

das entsprechende Bauprojekt durch ein Bodenordnungsverfahren<br />

begleitet wird 75 . Dies konnte in den geführten Expertengesprächen<br />

im Großen und Ganzen auch bestätigt werden.<br />

� Personalkosten im Rahmen des Grunderwerbs<br />

75 Vgl. H. Hegele et al. (1997), S. 361.<br />

Bei der Realisierung umfangreicher Bauvorhaben ohne begleitende<br />

Flurbereinigung liegt die Zuständigkeit für den Grunderwerb ausschließlich<br />

bei den <strong>Projekt</strong>trägern selbst, die entweder über eine eigene<br />

Grunderwerbsabteilung verfügen oder externe Ingenieurbüros<br />

mit dieser Aufgabe betrauen.

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