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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Flurbereinigungsverfahren: Würselen-Euchen Anlage D.2<br />

Beschreibung des Flurbereinigungsverfahrens:<br />

Die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Würselen-Euchen Insel<br />

wurde im Juli 1995 von der Enteignungsbehörde (Bezirksregierung Köln) beantragt.<br />

Der Beschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde <strong>zu</strong>r Einleitung<br />

des Verfahrens erfolgte am 22.06.1999. Zweck des Verfahrens war es, den<br />

durch den Bau der L223 (Ortsumgehung Broichweiden/ Euchen) für die Eigentümer<br />

entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern<br />

<strong>zu</strong> verteilen bzw. durch Ersatzflächen aus<strong>zu</strong>gleichen. Daneben sollten<br />

die durch den Straßenbau entstehenden landeskulturellen Nachteile, insbesondere<br />

die erhebliche Zerschneidung des Wegenetzes, soweit wie möglich<br />

vermieden oder <strong>zu</strong>mindest gemildert werden.<br />

Dem Flurbereinigungsverfahren unterliegen rd. 490 ha, die im Eigentum von<br />

insgesamt 416 Eigentümern stehen. Für den Straßenbau einschließlich Nebenanlagen<br />

und Kompensationsflächen wurden davon rd. 32 ha von 75 Eigentümern<br />

benötigt. Diese Flächen konnten <strong>dem</strong> <strong>Projekt</strong>träger überwiegend<br />

aufgrund einvernehmlicher Regelungen, in einigen Einzelfällen jedoch auch<br />

mittels vorläufiger Anordnungen nach §36 FlurbG, bis Mitte 2001 <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Um das zerschnittene Wegenetz in einen den Anforderungen gerecht werdenden<br />

Zustand <strong>zu</strong> bringen, wurde vom Amt für Agrarordnung ein Plan nach<br />

§41 FlurbG aufgestellt und 2002 genehmigt. Die Planungen <strong>zu</strong>r Neuordnung<br />

des gesamten Grundbesitzes sind 2003 abgeschlossen worden. Durch Erwerb<br />

entsprechender Ersatzflächen konnten dabei Landverluste für die<br />

Grundstückseigentümer vermieden werden. Die Einweisung in den Besitz der<br />

neuen Flächen erfolgte Mitte 2003. Die entsprechenden Regelungen des<br />

Flurbereinigungsplanes wurden den Eigentümern noch im gleichen Jahr vorgelegt.<br />

Zunächst hiergegen von einigen Grundstückseigentümern eingelegte<br />

Widersprüche konnten ausgeräumt werden.

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