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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Flurbereinigungsverfahren: Königswinter-Nord Anlage D.4<br />

Beschreibung des Flurbereinigungsverfahrens:<br />

Für den Bau der ICE-Neubaustrecke Köln-Frankfurt einschließlich der begleiteten<br />

Maßnahmen (Teilverlegung der A3, naturschutzrechtsrechtliche Kompensationsmaßnahmen<br />

u.a.) wurden ländliche Grundstücke in sehr großem<br />

Umfange in Anspruch genommen, davon allein im Abschnitt zwischen Troisdorf<br />

und der Grenze <strong>zu</strong>m Nachbarland Rheinland-Pfalz rd. 430 ha. Um hier<br />

den aufgrund der Baumaßnahmen entstehenden Landverlust für die betroffenen<br />

Grundstückseigentümer durch Ersatzflächen aus<strong>zu</strong>gleichen und entstehende<br />

landeskulturelle Nachteile soweit wie möglich <strong>zu</strong> vermeiden oder <strong>zu</strong>mindest<br />

<strong>zu</strong> mildern hat die Enteignungsbehörde (Bezirksregierung Köln) Mitte<br />

1997 die Durchführung von Unternehmensflurbereinigungen für den o.a. Abschnitt<br />

beantragt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurden von der Oberen<br />

Flurbereinigungsbehörde für den hier beschriebenen Abschnitt der ICE-<br />

Strecke insgesamt 5 Flurbereinigungsverfahren eingeleitet. Eines dieser Verfahren<br />

ist die Flurbereinigung Königswinter-Nord-ICE, dessen Einleitung am<br />

05.12.1997 erfolgte.<br />

Dem Verfahren unterliegen rd. 511 ha, die im Eigentum von insgesamt 233<br />

Eigentümern stehen. Für Baumaßnahmen (inkl. Kompensation) wurden davon<br />

rd. 99 ha von 95 Eigentümern benötigt. Diese Flächen konnten <strong>dem</strong> <strong>Projekt</strong>träger<br />

aufgrund einvernehmlicher Regelungen bis Ende 1998 <strong>zu</strong>r Verfügung<br />

gestellt werden.<br />

Zur Umset<strong>zu</strong>ng der Neuordnungsplanungen für das gesamte Verfahrensgebiet<br />

wurde am 02.09.2002 eine Vorläufige Besitzeinweisung gem. §65 FlurbG<br />

erlassen. Die entsprechenden Regelungen des Flurbereinigungsplanes sind<br />

den Eigentümern etwa gleichzeitig vorgelegt worden. Die hiergegen von einigen<br />

Grundstückseigentümern eingelegten Widersprüche konnten zwischenzeitlich<br />

ausgeräumt werden.

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