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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Freitag, 11. Februar 2005<br />

Gesprächstermin beim Deichverband Xanten-Kleve<br />

Teilnehmer:<br />

Herr Pieper, Lehrstuhl für Controlling der Universität Münster<br />

Frau Kasten, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft II der Universität Münster<br />

Herr Seyer, Agrarordnungsverwaltung NRW<br />

Herr Terfehr, Dachverband der Deichverbände in NRW<br />

Herr Schlüß, Geschäftsführer Deichverband Xanten-Kleve<br />

Herr Tepper, Leiter Technik Deichverband Xanten-Kleve<br />

BMS Consulting GmbH<br />

In einem ca. zweistündigen Gespräch wurden mit den Vertretern des Deichverbandes die<br />

nachfolgenden Diskussionspunkte <strong>zu</strong>r Beurteilung von Bodenordnungsverfahren <strong>zu</strong>r Begleitung<br />

von Deichbauprojekten besprochen. Im Folgenden sind die Antworten des Deichverbandes<br />

stichwortartig <strong>zu</strong>sammengefasst und aufgeführt.<br />

Diskussionspunkte:<br />

Ist die Durchführung von Bodenordnungsverfahren <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng von großen<br />

Bauprojekten aus Ihrer Sicht sinnvoll? Gibt es in diesem Zusammenhang konkrete<br />

Erfahrungswerte?<br />

� der Deichverband Xanten-Kleve hat in 2003 ein Bodenordnungsverfahren („vereinfachtes<br />

Flurbereinigungsverfahren“) <strong>zu</strong>r Begleitung eines Deichbauprojektes einleiten<br />

lassen<br />

� <strong>zu</strong>vor hatte man auf Maßgabe des Vorstandes ca. 3 - 4 Jahre versucht, den Grunderwerb<br />

selbständig durch<strong>zu</strong>führen - hatte dabei jedoch erhebliche Schwierigkeiten<br />

und traf auf große Widerstände seitens der Grundstückseigentümer<br />

� diese Schwierigkeiten führten dann (in 2003) <strong>zu</strong> <strong>dem</strong> Entschluss, den Grunderwerb<br />

im Rahmen eines Bodenordnungsverfahren durch<strong>zu</strong>führen, wodurch die Widerstände<br />

seitens der Grundstückseigentümer deutlich gemindert werden konnten<br />

� die Ursachen für die Vorteile des Grunderwerbs im Rahmen einer Flurbereinigung<br />

liegen laut den Vertretern des Deichverbandes in den folgenden Punkten begründet:<br />

� der Deichverband selbst verfügte nur über sehr eingeschränkte Möglichkeiten <strong>zu</strong>r<br />

Beschaffung und Bereitstellung geeigneter Ersatzflächen für die betroffenen<br />

Grundstückseigentümer<br />

� seitens des Deichverbandes verfügte man nicht über das entsprechende Fachwissen<br />

und die notwendige Erfahrung <strong>zu</strong>r Durchführung der Grunderwerbsverhandlungen,<br />

insb. was die Bemessung der Entschädigungszahlungen an die<br />

Grundstückseigentümer betrifft

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