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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Wird das <strong>Projekt</strong>anhörungsverfahren erleichtert, wenn <strong>zu</strong>sätzlich ein Flurbereinigungsverfahren<br />

durchgeführt wird bzw. werden soll? Dies betrifft insbesondere<br />

den Umfang der Einwände und Klagen sowie den Zeitaspekt?<br />

� das <strong>zu</strong>vor angesprochene Flurbereinigungsverfahren wurde erst nach <strong>dem</strong> rechtlichen<br />

Planfeststellungsbeschluss des Deichbauprojektes eingeleitet, so dass hier keine<br />

Auswirkungen <strong>zu</strong> verzeichnen waren<br />

� <strong>zu</strong>künftig sollen Bodenordnungsverfahren möglichst frühzeitig, bereits während des<br />

Planfeststellungsverfahrens eingeleitet werden<br />

� hierdurch erwartet man seitens des Deichverbandes deutlich weniger Widerstände<br />

bzw. Einwände/ Klagen der Grundstückseigentümer gegen die Planfeststellung, insb.<br />

aufgrund der positiven Erfahrungen im Rahmen der bestehenden Flurbereinigung<br />

Wann sollte aus Ihrer Sicht ein Bodenordnungsverfahren eingeleitet werden bzw. die<br />

Zusammenarbeit mit den Ämtern für Agrarordnung aufgenommen werden?<br />

� die Aufnahme der Zusammenarbeit mit den ÄfAO sollte möglichst frühzeitig, bereits<br />

während der Planungsphase erfolgen<br />

� die formelle Einleitung des Bodenordnungsverfahren sollte aus Sicht des Deichverbandes<br />

mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen, sobald die Betroffenheit<br />

der Grundstückseigentümer feststeht<br />

Lassen sich durch ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren Kostenersparnisse<br />

beim Bauprojekt erzielen? Dies betrifft <strong>zu</strong>m Einen den Grunderwerb sowie Entschädigungszahlungen<br />

an die Alteigentümer, <strong>zu</strong>m Anderen die Baukosten des <strong>Projekt</strong>es<br />

(z.B. durch eine veränderte Trassenplanung, weniger Überfahrten etc.)!<br />

� seitens des Deichverbandes wird die Vermutung geäußert, dass die Gesamtkosten<br />

des Grunderwerbs (Grunderwerb zzgl. Entschädigungen) im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens<br />

geringer ausfallen, eine konkrete Quantifizierung dieses Effektes<br />

erscheint allerdings schwierig<br />

� Vermutung des Deichverbandes: Höhere Akzeptanz eines oberen Preislimits seitens<br />

der Grundstückseigentümer, falls Verhandlungen vom AfAO geführt werden<br />

� bzgl. der Baukosten (Wegenetz) werden durch die Neuordnung der Flurstücke durch<br />

„eingesparte“ Deichüberfahrten Kostenersparnisse in Höhe von ca. 1 – 2 % der Gesamtbaukosten<br />

erzielt (Gesamtbaukosten betragen ca. 2 – 2,5 Mio. € pro Deichkilometer<br />

bzw. es fallen Kosten von ca. 50 TSD € pro Deichüberfahrt an)

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