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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 95<br />

BMS Consulting GmbH<br />

scheidungen der ÄfAO erheben. In diesem Fall könnten auch relevante<br />

Zusatzkosten bei Gerichten entstehen. Die Erfahrungen, insbesondere<br />

der im <strong>Projekt</strong>verlauf befragten Experten 42 zeigen jedoch, dass<br />

durch begleitende Unternehmensflurbereinigungen wesentlich weniger<br />

Klagen und Enteignungen <strong>zu</strong> erwarten sind, als wenn das Bauprojekt<br />

ohne Flurbereinigung durchgeführt worden wäre. Dies deutet statt auf<br />

Zusatzkosten eher auf einen Zusatznutzen der Unternehmensflurbereinigung<br />

hin, welcher jedoch erst Bestandteil der volkswirtschaftlichen<br />

Analyse sein wird.<br />

Im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren übernehmen die Ämter für<br />

Agrarordnung für den Zeitraum von der Ausführungsanordnung bis <strong>zu</strong>r<br />

Berichtigung des Liegenschaftskatasters die Führung des amtlichen<br />

Verzeichnisses der Grundstücke i.S. des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.<br />

Sämtliche im Verfahrensablauf notwendigen Eintragungen<br />

werden dann durch die ÄfAO vorgenommen. Beim ansonsten <strong>zu</strong>ständigen<br />

Katasteramt entstehen Zusatzkosten für die Bereitstellung und<br />

Übernahme von Flurbereinigungsunterlagen. Durch die vorbeschriebene<br />

temporäre Führung des amtlichen Verzeichnisses findet jedoch<br />

auch eine Kostenentlastung statt. Es wurde unterstellt, dass sich diese<br />

Kostengrößen ungefähr ausgleichen.<br />

Die Teilnehmergemeinschaft besteht aus Eigentümern der <strong>zu</strong>m Flurbereinigungsgebiet<br />

gehörenden Grundstücke und nimmt im Rahmen<br />

des Verfahrens die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer<br />

bzw. Eigentümer wahr. 43 In der gängigen Praxis in NRW wird die<br />

operativ notwendige Arbeit der Teilnehmergemeinschaft in weiten Teilen<br />

vom <strong>zu</strong>ständigen Amt für Agrarordnung übernommen, so dass die<br />

42<br />

Vgl. Auswertung der Expertengespräche in Kapitel 6.2 dieser Untersuchung bzw. die Dokumentationen<br />

sämtlicher Expertengespräche im Anhang.<br />

43<br />

Zu einer detaillierten Aufgabenbeschreibung vgl. auch §18 FlurbG.

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