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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Flurbereinigungsverfahren: Bislicher Insel Anlage D.5<br />

Beschreibung des Flurbereinigungsverfahrens:<br />

Die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens Deich Bislicher Insel wurde<br />

am 02.10.1997 von der Enteignungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf)<br />

beantragt. Der Einleitungsbeschluss der Oberen Flurbereinigungsbehörde erfolgte<br />

mit Datum vom 23.06.1999. Zweck des Verfahrens war es den durch<br />

den einen Deichneubau des Deichverbandes Poll für die Eigentümer entstehenden<br />

Landverlust durch Ersatzflächen aus<strong>zu</strong>gleichen und die entstehenden<br />

landeskulturellen Nachteile soweit wie möglich <strong>zu</strong> vermeiden oder <strong>zu</strong>mindest<br />

<strong>zu</strong> mildern. Darüber hinaus sind vom Deichverband noch Flächenausweisungen<br />

für eine Flutmulde, hochwassergefährdete Flächen und Naturschutzflächen<br />

beantragt worden.<br />

Das Flurbereinigungsverfahren hat eine Fläche von rd. 706 ha, die im Eigentum<br />

von insgesamt 126 Eigentümern stehen. Für den Deichverband, der<br />

selbst 39 ha in das Verfahren eingebracht hat, wurden hiervon rd. 108 ha von<br />

40 Eigentümern benötigt. Die für den eigentlichen Deichbau in Anspruch <strong>zu</strong><br />

nehmenden Flächen konnten <strong>dem</strong> <strong>Projekt</strong>träger aufgrund einvernehmlicher<br />

Vorab-Regelungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern bis August<br />

2000 <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt werden. Die Umset<strong>zu</strong>ng der Neuordnungsplanungen<br />

für das gesamte Verfahrensgebiet erfolgte durch Vorläufige Besitzeinweisung<br />

gem. §65 FlurbG am 15.09.2003. Dabei sind <strong>dem</strong> Deichverband<br />

auch die übrigen von ihm benötigten Flächen <strong>zu</strong>gewiesen worden. Darüber<br />

hinaus konnten hierbei Wünsche auf Flächenausweisungen im Umfang von<br />

rd. 6 ha für die Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft (Peripherieanlagen<br />

für den Deichbau, u.a. Rückhaltebecken und Uferrandstreifen)<br />

und die Stadt Xanten (u. a. Flächenbereitstellungen für öffentliche Anlagen,<br />

die in einem Bebauungsplan festgesetzt waren) berücksichtigt werden.

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