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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 155<br />

BMS Consulting GmbH<br />

C Flurbereinigungsbedingte tangible Auswirkungen auf die<br />

betroffenen Drittplanungsträger<br />

Kostenersparnisse bei der Realisierung von Drittplanungen (C-T01)<br />

Werden im Zuge der Realisierung großer Bauvorhaben mit begleitender<br />

Flurbereinigung weitere Maßnahmen z.B. im Bereich des Naturschutzes<br />

geplant und verwirklicht, ist davon aus<strong>zu</strong>gehen, dass den<br />

Trägern dieser Drittplanungen <strong>zu</strong>mindest von der Art her dieselben<br />

Kosteneinsparungen <strong>zu</strong> Gute kommen wie den <strong>Projekt</strong>trägern selbst.<br />

Analog <strong>zu</strong> den Großbauprojekten kann auch für die Drittplanungen eine<br />

zeitnähere Umset<strong>zu</strong>ng unterstellt werden. Im Extremfall wird ihre<br />

Realisierung sogar erst durch die Maßnahmen der Unternehmensflurbereinigung<br />

ermöglicht.<br />

D Flurbereinigungsbedingte tangible Auswirkungen auf die<br />

Allgemeinheit<br />

Volkswirtschaftlicher Nutzen aus einer beschleunigten Realisierung<br />

des Bauprojektes (D-T01)<br />

Die Verwirklichung öffentlicher Bauvorhaben kann sich in vieler Hinsicht<br />

positiv auf eine Volkswirtschaft auswirken. Der Neu- oder Ausbau<br />

von Straßen und Schienenwegen kann bspw. <strong>zu</strong> verringerten<br />

Fahrtzeiten für die Benutzer, geringerer Staugefahr, verminderten Unfallrisiken,<br />

weniger Lärmbelästigung, reduzierten Immissionsbelastungen<br />

etc. führen. Als Nutzeneffekt eines Deichbaus ergibt sich im Wesentlichen<br />

die Reduzierung der Überschwemmungsgefahr und damit<br />

der erwarteten Überschwemmungsschäden.<br />

Da unterstellt werden kann, dass die Bauprojekte auch ohne begleitendes<br />

Flurbereinigungsverfahren realisiert worden wären, kann der<br />

volkswirtschaftliche Nutzen, der aus ihrer Inanspruchnahme resultiert,<br />

nicht in vollem Umfang der Unternehmensflurbereinigung <strong>zu</strong>gerechnet<br />

werden. Als Wertschöpfungsbeitrag der bodenordnerischen Maßnahmen<br />

kann lediglich der Teil des volkswirtschaftlichen Nutzens gewertet

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