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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 94<br />

BMS Consulting GmbH<br />

aus der Perspektive einzelner Bodenordnungsverfahren also von<br />

eher untergeordneter Bedeutung.<br />

Verfahrenskosten Sonstiger Akteure<br />

Im Rahmen des <strong>Projekt</strong>es wurden <strong>zu</strong><strong>dem</strong> die Kostenwirkungen bei<br />

weiteren, an der Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren beteiligten<br />

Akteuren untersucht (vgl. Abbildung 49). So werden beispielsweise<br />

beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) oder beim<br />

Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zentrale Landesaufgaben<br />

wahrgenommen. Die Kosten dieser Dienstleistungen müssten<br />

auf sämtliche nachgelagerte Verwaltungsbereiche, <strong>zu</strong> denen auch die<br />

Agrarordnungsverwaltung gehört, umgelegt werden. Auf der Ebene<br />

einzelner Bodenordnungsverfahren ist die Höhe dieser Kosten allerdings<br />

so unwesentlich, dass weitere Detailanalysen an dieser Stelle<br />

nicht erfolgten.<br />

Kostenanalyse auf Verfahrensebene:<br />

Analyse sonstiger Akteure<br />

Zentrale<br />

Einrichtungen<br />

des Landes NRW<br />

Gerichte<br />

Kataster- und<br />

Grundbuchamt<br />

Teilnehmergemeinschaft<br />

Träger<br />

Öffentlicher<br />

Belange<br />

Kosten des GGRZ Münster für IT-Entwicklung<br />

berücksichtigt; weitere Einrichtungen (z.B. LDS, LBV)<br />

ohne wesentliche Kostenwirkung<br />

keine Zusatzkosten (tendenziell eher Kostenentlastung<br />

der Gerichte -> siehe Nutzenanalyse)<br />

keine Auswirkungen (Zusatzkosten für Bereitstellung<br />

der Unterlagen wiegen die Einsparungen<br />

durch temporäre Führung der Verzeichnisse auf)<br />

keine wesentliche Kostenwirkung (ÄfAO übernehmen<br />

in weiten Teilen die operative Arbeit der<br />

Teilnehmergemeinschaft)<br />

keine wesentlichen Zusatzkosten bei den TÖB<br />

durch die Unternehmensflurbereinigung<br />

BMS Consulting GmbH<br />

Abbildung 49: Analyse der Kosten sonstiger Akteure<br />

Im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens können die betroffenen<br />

Grundstückseigentümer Widersprüche oder Klage gegen die Ent-

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