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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Wird das <strong>Projekt</strong>anhörungsverfahren erleichtert, wenn <strong>zu</strong>sätzlich ein Flurbereinigungsverfahren<br />

durchgeführt wird bzw. werden soll? Dies betrifft insbesondere<br />

den Umfang der Einwände und Klagen sowie den Zeitaspekt?<br />

� Ja, im ländlichen Raum ist dies sicherlich der Fall<br />

� Vorausset<strong>zu</strong>ng ist allerdings, dass die Betroffenen mit <strong>dem</strong> Verfahrensablauf einer<br />

Flurbereinigung einigermaßen vertraut sind<br />

� wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Flurbereinigung möglichst frühzeitig,<br />

d.h. <strong>zu</strong>sammen mit <strong>dem</strong> Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird; dann lassen sich<br />

sämtliche Potenziale realisieren (durch eine <strong>zu</strong> späte Einleitung entstehen <strong>dem</strong> <strong>Projekt</strong>träger<br />

<strong>zu</strong><strong>dem</strong> <strong>zu</strong>sätzliche Kosten, da nicht unerhebliche Arbeiten geleistet werden,<br />

die bei rechtzeitiger Verfahrenseinleitung den Ämtern <strong>zu</strong>fallen würde)<br />

� weiterhin wird mit einer frühzeitigen Einleitung der Flurbereinigung die Möglichkeit geschaffen,<br />

die Ausgleichsmaßnahmen zweckmäßiger <strong>zu</strong> gestalten<br />

Wann sollte aus Ihrer Sicht ein Bodenordnungsverfahren eingeleitet werden bzw. die<br />

Zusammenarbeit mit den Ämtern für Agrarordnung aufgenommen werden?<br />

� die formale Einleitung eines Bodenordnungsverfahrens sollte entsprechend <strong>dem</strong> gesetzlichen<br />

Rahmen mit Einleitung des Planfeststellungsverfahrens erfolgen<br />

� eine frühzeitige Einbindung der Ämter für Agrarordnung in die Vorplanungen des <strong>Projekt</strong>es<br />

erfolgt <strong>zu</strong><strong>dem</strong> als Träger öffentlicher Belange (bspw. im Rahmen der Umweltverträglichkeitsanalyse)<br />

� darüber hinaus besteht mit den örtlichen Ämtern für Agrarordnung aufgrund der zahlreichen<br />

<strong>Projekt</strong>e eine ständige Zusammenarbeit und ein reger Informationsaustausch<br />

� die <strong>zu</strong>r Zeit in NRW gängige Praxis einer formellen Einleitung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens<br />

erst mit rechtskräftiger Planfeststellung erscheint aus unserer<br />

Sicht äußerst hinderlich und verursacht auf beiden Seiten hohe Zusatzkosten<br />

Lassen sich durch ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren Kostenersparnisse<br />

beim Bauprojekt erzielen? Dies betrifft <strong>zu</strong>m einen den Grunderwerb sowie Entschädigungszahlungen<br />

an die Alteigentümer, <strong>zu</strong>m anderen die Baukosten des <strong>Projekt</strong>es<br />

(z.B. durch eine veränderte Wegeplanung, weniger Brücken etc.)!<br />

� Kosten des Bauprojektes:<br />

� Einsparungen bei den Baukosten des <strong>Projekt</strong>es sind insb. durch eine frühzeitige<br />

Abstimmung mit den Ämtern für Agrarordnung realisierbar<br />

� eine pauschale Quantifizierung erscheint schwierig, die Effekte müssten im<br />

Detail - am konkreten <strong>Projekt</strong> - nachvollzogen werden (falls ein Brückenbauwerk<br />

eingespart werden kann, würden sich Kostenersparnisse in Höhe<br />

von ca. 500 T€ ergeben)

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