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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

� die verschiedenen Entschädigungsleistungen (mit oder ohne Flurbereinigung) lassen<br />

sich häufig aus steuerrechtlichen Gründen nicht eindeutig einander gegenüberstellen<br />

Lassen sich durch ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren Kostenersparnisse<br />

beim <strong>Projekt</strong>träger erzielen (z.B. weniger Personalressourcen für Grunderwerb; Einsparungen<br />

von Prozesskosten; Kosten für Notar, Vermessung und Grundbuch; Kosten<br />

für Sachverständige, Kostenersparnisse durch verbesserten <strong>Projekt</strong>ablauf etc.)?<br />

� Personalressourcen für den Grunderwerb:<br />

� in gewisser Weise besteht das Problem von Doppelarbeiten (sowohl Flurbereinigungsbehörde<br />

als auch <strong>Projekt</strong>träger tätigen Grunderwerb)<br />

� es wäre notwendig, Zuständigkeiten klar in einer öffentlichen Hand <strong>zu</strong> bündeln<br />

� würde die Flurbereinigungsbehörde die Verhandlungen komplett übernehmen,<br />

ließen sich die Personalkosten beim <strong>Projekt</strong>träger komplett einsparen<br />

� Kosten für Gerichtsprozesse:<br />

� es besteht die Vermutung, dass Prozesskosten nicht im nennenswerten Umfang<br />

eingespart werden können (mit oder ohne Flurbereinigung), generell hat<br />

dieser Punkt in Be<strong>zu</strong>g auf die Gesamtkosten auch keine hohe Relevanz<br />

� aus der Erfahrung bewegen sich Klagen gegen Flurbereinigungsverfahren im<br />

Promillebereich (der betroffenen Grundstückseigentümer)<br />

� Notargebühren entfallen im Rahmen der Flurbereinigung komplett<br />

� Vermessungskosten:<br />

� die Vermessungskosten haben einen erheblichen Einfluss<br />

� die Höhe der Einsparungen hängt hier insbesondere vom Alter des <strong>zu</strong>grunde<br />

liegenden Katasternachweises ab; im alten Kataster muss regelmäßig komplett<br />

neu gemessen werden, im einwandfreien Kataster ist häufig nur eine<br />

Fortführung möglich<br />

� in NRW liegt noch für ~40% der Landesfläche nur das Urkataster vor<br />

� ~12-14% wurden durch die Katasterverwaltung erneuert; für die übrige Landesfläche<br />

wurde das Kataster durch ländliche Bodenordnungsmaßnahmen<br />

(Zusammenlegungen, Umlegungen, Flurbereinigungen) erneuert<br />

Kann es durch die Neuordnung ländlicher Grundstücke im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung<br />

<strong>zu</strong> einer Verbesserung der Bewirtschaftungsmöglichkeiten bzw.<br />

<strong>zu</strong> Verkehrswertsteigerungen der betroffenen Grundstücke kommen?<br />

� sicherlich sind in Folge einer Unternehmensflurbereinigung Verbesserungen der Bewirtschaftungsmöglichkeiten<br />

sowie Verkehrswertsteigerungen fest<strong>zu</strong>stellen, eine<br />

pauschale Quantifizierung dieser Effekte erscheint jedoch schwierig

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