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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 160<br />

BMS Consulting GmbH<br />

Bedenkt man, dass die ursprünglichen Katasterunterlagen, insbesondere<br />

wenn es sich noch um ein Urkataster handelt, häufig erhebliche<br />

Ungenauigkeiten aufweisen, kann ihre Erneuerung im Rahmen des<br />

Flurbereinigungsverfahrens <strong>zu</strong> einer Erhöhung der Rechtssicherheit in<br />

Be<strong>zu</strong>g auf die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden führen.<br />

Das Ausmaß dieses Effektes hängt jedoch zweifellos von der Qualität<br />

des <strong>zu</strong>grunde liegenden Liegenschaftskatasters ab 84 .<br />

B Flurbereinigungsbedingte intangible Auswirkungen auf die<br />

betroffenen <strong>Projekt</strong>träger<br />

Reduzierung interner Aufwendungen im Planfeststellungs-, Besitzeinweisungs-<br />

und Enteignungsverfahren (B-I01)<br />

Der Durchführung einer öffentlichen, raumbedeutsamen Baumaßnahme<br />

geht stets die verbindliche, durch einen Verwaltungsakt vollzogene<br />

Feststellung des entsprechenden Vorhabens voran. Im Rahmen<br />

dieses Planfeststellungsverfahrens finden sowohl die Bekanntgabe<br />

des vorläufigen Planes, die Erörterung der dagegen erhobenen Einwendungen<br />

sowie der Planfeststellungsbeschluss statt. Von Seiten<br />

der betroffenen Landwirte gibt es in der Regel Vorbehalte gegen öffentliche<br />

Bauvorhaben, da sie unter Umständen gravierende Eingriffe<br />

in ihr Eigentum und ggf. in ihren landwirtschaftlichen Betrieb nach sich<br />

ziehen. Einwendungen und Klagen im Planfeststellungsverfahren sowie<br />

Besitzeinweisungen und Enteignungsverfahren verzögern die Realisierung<br />

des betreffenden Bauprojektes und führen <strong>zu</strong> langwierigen<br />

und kostspieligen Aufwendungen für die <strong>Projekt</strong>träger.<br />

Mit Hilfe der Flurbereinigung kann die Akzeptanz derartiger Bauprojekte<br />

beträchtlich erhöht werden. Daraus resultieren bedeutend weniger<br />

Widerstände im Planfeststellungsverfahren. Langwierige Prozesse vor<br />

Gericht können normalerweise vermieden werden. Insgesamt bedeu-<br />

84 Vgl. hier<strong>zu</strong> die Ausführungen <strong>zu</strong> Nutzenkomponente D-T02 in diesem Kapitel sowie die Zusammenfassung<br />

des Gespräches mit Herrn Prof. Dr.-Ing., Dr. h.c. mult. Weiß von der Universität Bonn in Anlage<br />

B.3.

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