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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 54<br />

BMS Consulting GmbH<br />

plarisch Abbildung 15). Hierdurch kann auch die zweite gesetzliche<br />

Zielset<strong>zu</strong>ng, die Vermeidung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur,<br />

erreicht werden. Die durch die Trasse erfolgte Zerschneidung<br />

landschaftlicher Strukturen, landwirtschaftlicher Nutzflächen und<br />

vorhandener Wege wird durch die Neuordnung der Flächen wieder<br />

weitestgehend geheilt.<br />

Im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung kommt es <strong>zu</strong> einer intensiven<br />

Zusammenarbeit zwischen <strong>dem</strong> Träger der Baumaßnahme<br />

(<strong>Projekt</strong>träger) und der Agrarordnungsverwaltung. Generell ergeben<br />

sich hierbei auf Basis der gesetzlichen Regelungen immer die gleichen<br />

Ablaufschritte. In Abbildung 16 werden diese Ablaufschritte in einer<br />

stark vereinfachten Darstellung exemplarisch für das Planverfahren<br />

eines Straßenbauprojektes gezeigt.<br />

Zusammenwirken des <strong>Projekt</strong>trägers (hier: Landesbetrieb Straßen) und der<br />

Agrarordnungsverwaltung bei Unternehmensflurbereinigungen<br />

Planverfahren Straße<br />

Vorplanung bis<br />

Linienbestimmung<br />

Einleitung des<br />

Planfeststellungsverfahrens<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

Rechtskraft oder sofortige<br />

Vollziehbarkeit des<br />

Planfeststellungsbeschlusses<br />

Baubeginn<br />

evt. erfolgt<br />

Anregung<br />

Abstimmung über<br />

Bodenordnungsbedarf<br />

Antrag der Enteignungsbehörde<br />

<strong>zu</strong>r<br />

Einleitung einer UFB<br />

BMS Consulting GmbH<br />

nach Besitzeinweisung<br />

Ablaufschritte<br />

Agrarordnungsverwaltung<br />

Beteiligung der<br />

Flurbereinigungsverwaltung<br />

Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung<br />

Zustimmungsvorbehalt<br />

des MUNLV (in NRW)<br />

Bereitstellung der Flächen<br />

in der Unternehmensflurbereinigung<br />

Abbildung 16: Zusammenarbeit zwischen <strong>Projekt</strong>träger und Agrarordnungsverwaltung<br />

Eine erste Beteiligung der Agrarordnungsverwaltung erfolgt beim<br />

Planverfahren einer Straße regelmäßig im Rahmen der Linienbestim-

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