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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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BMS Consulting GmbH<br />

Lassen sich durch ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren Kostenersparnisse<br />

beim <strong>Projekt</strong>träger erzielen (z.B. weniger Personalressourcen für Grunderwerb; Einsparungen<br />

von Prozesskosten; Kosten für Notar, Vermessung und Grundbuch; Kosten<br />

für Sachverständige, Kostenersparnisse durch verbesserten <strong>Projekt</strong>ablauf etc.)?<br />

� es werden im geringen Maße eigene Personalkosten bzw. Kosten für externe Ingenieurbüros<br />

(die sonst den Grunderwerb durchführen) eingespart<br />

� Notargebühren entfallen im Rahmen der Flurbereinigung komplett<br />

� die Auswirkungen auf die Gerichtskosten erscheinen eher marginal<br />

� Kostenersparnisse bei Sachverständige ergeben sich eher nicht<br />

� in Rheinland-Pfalz werden landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

nach <strong>dem</strong> Erwerb durch die Deutsche Bahn AG an interessierte Grundstückseigentümer<br />

veräußert; die Kosten des Veräußerungsvorgangs (Notargebühren,<br />

Grunderwerbssteuer etc.) wurden von der Deutschen Bahn AG getragen, in NRW erfolgten<br />

entsprechende Regelungen im Flurbereinigungsplan, Veräußerungskosten<br />

fielen hier nicht an<br />

Ist durch ein begleitendes Flurbereinigungsverfahren ein beschleunigter Baubeginn<br />

des <strong>Projekt</strong>es möglich? Gibt es in diesem Zusammenhang konkrete Erfahrungswerte?<br />

� Ja, es ist ein deutlich beschleunigter Baubeginn möglich, wenn im Vorfeld von Flurbereinigungsverfahren<br />

bereits eine Zusammenarbeit zwischen Vorhabensträger und<br />

<strong>dem</strong> Amt für Agrarordnung besteht<br />

� In den ICE-Bodenordnungsverfahren kam es bei keinem einzigen Teilstück <strong>zu</strong> Verzögerungen<br />

durch Einsprüche der Grundstückseigentümer (bezogen auf den Bau der<br />

Trasse)<br />

Ist aus Ihrer Sicht durch ein Flurbereinigungsverfahren eine funktionellere Ausweisung<br />

von Kompensationsflächen möglich?<br />

� im Planfeststellungsverfahren wurden landschaftspflegerische Maßnahmen festgelegt,<br />

die im nachhinein <strong>zu</strong>mindest die Lage betreffend aus bodenordnerischen Gründen<br />

geändert wurden<br />

Kann durch ein Bodenordnungsverfahren der Umfang der Klagen bei Besitzeinweisung<br />

bzw. Enteignung reduziert werden?<br />

� die Anzahl von Besitzeinweisungen konnte für unseren Bereich der Neubaustrecke<br />

Köln Rhein/Main deutlich reduziert werden – Vergleich NBS im Bereich Hessen; in<br />

den ICE-Bodenordnungsverfahren musste keine formelle Besitzeinweisung angeordnet<br />

werden (auch bezogen auf den Bereich der Trasse)

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