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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 96<br />

BMS Consulting GmbH<br />

verbleibenden Arbeiten von der Kostenwirkung als eher unwesentlich<br />

ein<strong>zu</strong>stufen sind. 44<br />

Zusätzlich sind in einem Flurbereinigungsverfahren auch die sog. Träger<br />

Öffentlicher Belange (TÖB) eingebunden. Dabei handelt es sich<br />

um regional <strong>zu</strong>ständige Behörden bzw. sonstige Organisationen, deren<br />

Aufgabenbereiche durch die Planungen des Flurbereinigungsverfahrens<br />

berührt sein könnten. Diese werden daher über Inhalt und Ablauf<br />

des Verfahrens unterrichtet und erhalten somit Gelegenheit, eine<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> verfassen und evtl. vorhandene Einwände vor<strong>zu</strong>tragen.<br />

Bei einer Analyse der Kostenwirkung ist <strong>zu</strong> beachten, dass die<br />

Träger öffentlicher Belange bereits durch das eigentliche Bauprojekt<br />

unterrichtet und in das Gesamtverfahren eingebunden sind. Eine wesentliche,<br />

aus der Flurbereinigung resultierende Kostenauswirkung ist<br />

hier daher nicht <strong>zu</strong> erwarten. 45<br />

Nach<strong>dem</strong> sämtliche an der Bearbeitung von Unternehmensflurbereinigungsverfahren<br />

direkt und indirekt beteiligten Voll<strong>zu</strong>gsebenen untersucht<br />

wurden, erhält man im Ergebnis die gesamten Verfahrenskosten<br />

der fünf ausgewählten Verfahren (vgl. Abbildung 50). Bemerkenswert<br />

ist in diesem Zusammenhang, dass mit 94% der Gesamtkosten der<br />

wesentliche Kostenanteil direkt auf der operativen Ebene bei den Ämtern<br />

für Agrarordnung entsteht.<br />

44<br />

Sicherlich ist durch eine beleitende Bodenordnung ein insgesamt größere Anzahl von Grundstückseigentümern<br />

von <strong>dem</strong> <strong>Projekt</strong> betroffenen, so dass es hier auch <strong>zu</strong> gewissen zeitlichen Mehrbelastungen<br />

kommt. Die hieraus entstehenden Zusatzkosten werden jedoch als eher unbedeutend eingestuft,<br />

eine genaue Quantifizierung dieser Effekte ist daher unterblieben.<br />

45<br />

Eine Analyse der Landwirtschaftskammer NRW (Einbindung in das Verfahren als TÖB) hat in diesem<br />

Zusammenhang ergeben, dass die Zusatzkosten der Unternehmensflurbereinigung je nach<br />

Verfahren doch bis <strong>zu</strong> einigen Tausend Euro betragen können. Aufgrund der insgesamt immer noch<br />

unwesentlichen Kostenwirkung (

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