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Abschlussbericht zu dem Projekt "Wirkungsorientiertes Controlling"

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Seite 153<br />

BMS Consulting GmbH<br />

Innerhalb der Flurbereinigung werden wesentliche Teile des<br />

Grunderwerbs von der <strong>zu</strong>ständigen Flurbereinigungsbehörde übernommen.<br />

Daraus resultieren für die <strong>Projekt</strong>träger im Endeffekt Einsparungen<br />

an Personalkosten. Der Umfang dieser Einsparungen<br />

hängt im Wesentlichen von <strong>dem</strong> Zeitpunkt der Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens<br />

sowie der informellen Beziehung zwischen<br />

<strong>dem</strong> <strong>zu</strong>ständigen Amt für Agrarordnung und <strong>dem</strong> betroffenen <strong>Projekt</strong>träger<br />

ab. Aus den Expertengesprächen geht eindeutig hervor,<br />

dass sich dieser Nutzeneffekt durch eine frühzeitige Einbindung der<br />

Flurbereinigungsbehörde in das Unternehmen, d.h. vor Einleitung<br />

des Planfeststellungsverfahrens, noch steigern lässt. 76<br />

� Notargebühren (inkl. Gebühren für Grundbucheintragungen)<br />

Im Flurbereinigungsverfahren ist der Grunderwerb durch die Flurbereinigungsbehörde<br />

gemäß §52 FlurbG ohne Beteiligung eines Notars<br />

möglich. Die entsprechenden Gebühren nach Gebührenordnung<br />

entfallen daher und sind somit auf der Nutzenseite der Unternehmensflurbereinigung<br />

<strong>zu</strong> berücksichtigen 77 .<br />

Des Weiteren gilt gemäß §108 (1) FlurbG Gebührenfreiheit für Eintragungen<br />

in das Grundbuch und Liegenschaftskataster.<br />

Einsparungen an Vermessungskosten (B-T02)<br />

Die für ein öffentliches Bauvorhaben benötigten Flächen gehen in der<br />

Regel in das Eigentum der <strong>Projekt</strong>träger über. Um einen sicheren und<br />

rechtmäßigen Eigentumsübergang <strong>zu</strong> gewährleisten, sind die betreffenden<br />

Flächen genau <strong>zu</strong> identifizieren. Außerhalb der Flurbereinigung<br />

sind dafür Fortführungsvermessungen notwendig. Für diese<br />

Vermessungen fallen <strong>zu</strong> Lasten der <strong>Projekt</strong>träger Gebühren an.<br />

Da in Flurbereinigungsverfahren in aller Regel Neuvermessungen<br />

durchgeführt werden, entfallen diese Kosten für Fortführungsvermes-<br />

76<br />

Vgl. Dokumentation der Expertengespräche im Anlage B.3.<br />

77<br />

Vgl. hier<strong>zu</strong> auch E. Weiss (1982), S. 122 f.

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